Koronare Herzkrankheit: Phonokardiografie bringt keine Verbesserung für die Diagnostik
Die diagnostische Treffergenauigkeit der Phonokardiografie ist zu gering für den verlässlichen Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit und kann den Umfang weiterer Diagnostik nicht verringern.
Köln, 11.04.2025 (lifePR) - Bei koronarer Herzkrankheit (KHK) sind die Adern verengt (stenosiert), die den Herzmuskel mit Sauerstoff versorgen. Ursache dafür sind Ablagerungen in den Blutgefäßen, die im Laufe des Lebens entstehen. Bei der Phonokardiografie zur KHK-Diagnostik zeichnet ein Aufnahmegerät mit flexibel schwenkbarem Mikrofon Koronargeräusche aufgrund von Verwirbelungen des Blutstroms in verengten Herzkranzgefäßen auf. In der Auswertung wird dann ein Wert berechnet, der zur Einschätzung des KHK-Risikos dienen soll.
Eine klinische Studie mit Erwachsenen ohne bekannteKHK, aber mit Symptomen, die auf eine chronischeKHKhindeuten, zeigt allerdings keine Vorteile der Phonokardiografie zur Diagnose einerKHKgegenüber anderen diagnostischen Verfahren: Patientinnen und Patienten mit unklaren Brustschmerzen und mittlerem KHK-Risiko konnte durch eine Phonokardiografie keine unnötige Folgediagnostik erspart werden. Eine Studie zur diagnostischen Güte zeigte überdies, dass die Treffergenauigkeit (Sensitivität) der Phonokardiografie zum Ausschluss einerKHKnicht ausreicht: Bei jeder fünften bis jeder zehnten Person wird eineKHKnicht verlässlich erkannt.
Dementsprechend sieht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen(IQWiG) keinen Anhaltspunkt für einenNutzender Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit im Vergleich zu einer Untersuchungsstrategie ohne Phonokardiografie. Den Auftrag für diese Nutzenbewertung hatte dasIQWiGvom Gemeinsamen Bundesausschuss(G-BA) erhalten.
Erhoffter Nutzen hat sich in Studien nicht gezeigt
In der dänisch-schwedischen Studie FILTER-SCAD wurde an mehr als 2000 Erwachsenen untersucht, wie eine zusätzliche Phonokardiografie die weitere Standardbehandlung und deren Ergebnisse beeinflusst. Auch weil die medizinische Behandlung in Dänemark, Schweden und Deutschland ähnlich ist, zog dasIQWiGprimär diese Studie für seine Bewertung heran. In der Studie erfolgte die Phonokardiografie nach der Basisdiagnostik, aber vor spezifischer Folgediagnostik, wie z. B. Koronar-CT (Computertomografie), Belastungs-EKG (Elektrokardiogramm), Stressechokardiografie, kardialemMRT(Magnetresonanztomografie) oder Koronarangiografie. Das Vermeiden dieser für Betroffene oft belastenden Folgediagnostik war das Ziel in der FILTER-SCAD-Studie. Tatsächlich aber erhielten die Patientinnen und Patienten fast gleich häufig Folgediagnostik – egal, ob vorher die Phonokardiografie gemacht worden war oder nicht.
Die Ärztinnen und Ärzte in der FILTER-SCAD-Studie wollten sich also nicht darauf verlassen, wenn eineKHKmittels Phonokardiografie eigentlich ausgeschlossen worden war. In der Tat muss ein Test mit hoherSensitivität(> 95 %) eineKHKerkennen können, um ausreichend Sicherheit geben zu können. In der zweiten vomIQWiGbetrachteten Studie zeigte sich jedoch hierzu passend, dass dieSensitivitätder Phonokardiografie unter 90 Prozent liegt. Dies bedeutet, dass bei über 10 Prozent der Personen eineKHKnicht erkannt wird.
Phonokardiografie erfüllt Erwartungen des Erprobungsverfahrens nicht
Der Hersteller der Phonokardiografie-Geräte hatte seine Diagnostik bereits Ende 2019 beimG-BAals Neuerung vorgeschlagen und erste Daten vorgelegt. DasIQWiGstellte damals fest, dass die Phonokardiografie zwar Potenzial besitzt, die Datenlage jedoch noch unzureichend war und dies daher in weiteren Studien geprüft werden sollte (Potenzialbewertung 2019). DerG-BAfolgte dieser Einschätzung. Er beschloss 2022, dass eine Erprobungsstudie in Deutschland nicht erforderlich sei, weil eine passende Studie bereits andernorts lief, die jetzt vorliegende FILTER-SCAD-Studie.
Das Verfahren zur Phonokardiografie ist das erste, in dem nach einem Antrag auf Erprobung die Erkenntnisse aus einer laufenden Studie zunächst abgewartet und diese dann in einem IQWiG-Bericht bewertet wurden. Abgeschlossen wird das Verfahren in einigen Monaten durch denG-BA, der darüber entscheiden muss, ob die Phonokardiografie als neue ambulante GKV-Leistung eingeführt wird – oder nicht.
Zum Ablauf der Berichterstellung
DerG-BAhat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen(IQWiG) am 28.11.2024 mit der Bewertung der Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit beauftragt. Auf Basis einer internen Projektskizze wurde einRapid Reporterstellt. Dem Auftraggeber ist der nun veröffentlichteRapid Report im Februar 2025 zugegangen.

