Kontroverses Vorhaben: Justizministerium schlägt neue Speicherpflicht für IP-Adressen vor
Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD hat einen Vorschlag zur Pflichtspeicherung von IP-Adressen auf den Tisch gelegt, den Richter und Staatsanwälte als effektives Mittel zur Bekämpfung von Internetkriminalität ansehen. Ihr Entwurf sieht die Speicherung dieser Daten für drei Monate vor. Dies sei laut Deutschem Richterbund ein ausgewogenes Konzept zwischen den Bedürfnissen der Strafverfolgung und den Bürgerrechten. Die Speicherung würde es ermöglichen, kriminelle Nutzer identifizierbar zu machen.
Hierzu hat das Justizministerium die Länder und verschiedene Verbände um Stellungnahme bis Ende dieser Woche gebeten. Anhand der IP-Adresse, der sozusagen digitalen Adresse eines Computers, könnten Internetanbieter nachvollziehen, welchem Nutzer ein Anschluss zugeordnet werden kann. Die geplante Maßnahme beschränkt sich allerdings auf grundlegende Daten; Standortdaten und besuchte Websites werden nicht gespeichert.
Das zentrale Ziel dieser Initiative, für die Hubig noch in diesem Frühjahr einen Kabinettsbeschluss anstrebt, ist eine verbesserte Aufklärung bei Internetkriminalitäten wie Online-Betrug, Hassrede und insbesondere Kinderpornografie. Mehrere Ermittlungsbehörden betrachten die IP-Adresse häufiger als einen unverzichtbaren Ansatzpunkt zur Identifizierung von Tätern.
Ungeachtet der Unterstützung regt sich Kritik, vor allem von den Grünen, die in dem Vorhaben eine 'anlasslose Massenüberwachung' sehen. Die CSU könnte sich hingegen gar eine Verlängerung der Speicherfrist auf sechs Monate vorstellen. Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, appelliert an eine Einigung, um den politischen Streit zu beenden und verweist auf den Europäische Gerichtshof, der bereits Wege für eine gesetzeskonforme Lösung aufgezeigt habe. Die aktuelle Diskussion erweckt Erinnerungen an frühere Debatten um die Vorratsdatenspeicherung, die seit 2017 aufgrund rechtlicher Unsicherheiten pausieren. In der vorangegangenen Ampel-Regierung mangelte es an Koalitionskonsens, insbesondere durch Widerstände der FDP unter Justizminister Marco Buschmann, die eine anlasslose Speicherung ablehnte.

