Klimaziele der Bundesregierung vor Gericht: DUH fordert konsequentes Handeln
In einer richtungsweisenden Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fordern die Deutsche Umwelthilfe gemeinsam mit weiteren Klagenden von der Bundesregierung wirksame Maßnahmen zur Klimaschutzzielerreichung. Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung stehen die sektorspezifischen Vorgaben sowie das ambitionierte Gesamtziel der Bundesrepublik, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Mit einem Rückgang von bisher etwa 46 Prozent, der im Vorjahr bilanziert wurde, besteht zwar ein signifikanter Fortschritt, jedoch sehen die Klagenden die Notwendigkeit für eine intensive Nachschärfung der Maßnahmen.
Das Gericht wird in einer eingehend geplanten mündlichen Verhandlung die Argumente der involvierten Parteien, darunter die Bundesregierung, erörtern. Obwohl das Gericht die Möglichkeit hat, direkt im Anschluss an die Verhandlung ein Urteil zu fällen, könnte eine Entscheidung auch zu einem späteren Zeitpunkt, spezifisch am 22. Mai, verkündet werden. Angesichts der Tragweite der Entscheidung, die maßgeblich die klimapolitische Ausrichtung Deutschlands beeinflussen könnte, wird diesem Verfahren eine hohe Bedeutung beigemessen.
Die Konsequenzen eines Urteils sind besonders für die Wirtschaft und diverse Industriezweige von Relevanz. Sollte das Gericht härtere klimaschutzbedingte Auflagen verordnen, könnten sich Unternehmen gezwungen sehen, ihre Strategien und Investitionen anzupassen, um sich den neuen Rahmenbedingungen anzupassen. (eulerpool-AFX)