Klarstellung des Saudi-Arabischen Ministeriums: Pilgerfahrten Erfordern Strikte Genehmigungen
Das saudi-arabische Ministerium für Hadsch und Umrah hat seine entschlossene Haltung bekräftigt: Ohne die vorgeschriebene Genehmigung für die heiligen Pilgerfahrten wird in diesem Jahr keine Hadsch-Pilgerfahrt stattfinden. Dies betrifft sowohl inländische Pilger, die eine Hadsch-Genehmigung benötigen, als auch internationale Besucher, für die ein Hadsch-Visum obligatorisch ist.
Damit betont das Ministerium die Bedeutung von Gesetzen und Vorschriften zur Gewährleistung eines organisierten und sicheren Ablaufs der Pilgerfahrten. Diese Regelung soll zu einer Kultur der Vorschriftentreue beitragen, um die Hadsch-Rituale in einer friedlichen und besinnlichen Atmosphäre zu ermöglichen.
Unterstützt durch Botschaften, Medien und Hadsch-Organisationen weltweit wird gezielt Öffentlichkeitsarbeit geleistet, um diese Anforderungen international zu kommunizieren. Das Ministerium engagiert sich fortwährend für einen reibungslosen Ablauf der Pilgerfahrt durch die geschickte Lenkung der Pilgerströme und die Verbesserung der Dienstleistungen für Pilger.
Die strikte Befolgung der erforderlichen Genehmigungen ist essenziell für eine erfüllende Pilgererfahrung, die den spirituellen Zweck der Hadsch in den Vordergrund stellt.

