Klage gegen 1&1 wegen Irreführung: Wo LTE drauf steht, muss entsprechende Geschwindigkeit drin sein

Wo LTE drauf steht, muss auch eine der LTE-Technologie entsprechende Geschwindigkeit drin sein. Dieser Meinung sind die Experten des Marktwächters Digitale Welt. Deshalb reichten die Verbraucherschützer eine Klage gegen den Telekommunikationsanbieter 1&1 Telecom GmbH ein. Dieser wirbt im Internet für Mobilfunkverträge mit „LTE-Geschwindigkeit“. Beachtet ein Verbraucher vor Vertragsabschluss allerdings nicht das Kleingedruckte, dann kann diese Werbeaussage nach Meinung der Marktwächter falsche Erwartungen wecken.

Mit Formulierungen wie „LTE Highspeed-Datenvolumen“ und „unterwegs mit LTE-Geschwindigkeit surfen“ versucht das Telekommunikationsunternehmen 1&1 neue Kunden zu gewinnen. Das Problem dabei: Die Werbung mit dem Begriff LTE kann bei Verbrauchern den Eindruck vermitteln, das ihnen das volle LTE-Geschwindigkeitspotential tatsächlich zur Verfügung steht. „Vergleicht man Onlinewerbung von 1&1 zum Zeitpunkt der Klageerhebung mit den Angaben auf den dazugehörenden Produktinformationsblättern, fällt jedoch auf, dass der Verbraucher bei weitem nicht mit der technisch möglichen LTE-Geschwindigkeit surfen kann“, so Tom Janneck, Teamleiter beim Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. In den Produktinformationsblättern wird eine Übertragungsgeschwindigkeit von gerade einmal bis zu 21,6 Mbit/s festgelegt – eine Datenübertragungsrate, die keinesfalls schneller ist als jene älterer Technologien vor LTE.
Wo LTE drauf steht, muss auch eine der LTE-Technologie entsprechende Geschwindigkeit drin sein

Wo LTE drauf steht, muss auch eine der LTE-Technologie entsprechende Geschwindigkeit drin sein
pixabay.com ©derBun (Creative Commons CC0)

Klage gegen 1&1

„Wirbt ein Unternehmen mit einer fortschrittlichen Technologie wie LTE, bietet deren Vorteile aber tatsächlich gar nicht an, muss nach unserer Auffassung gerichtlich geprüft werden, ob hier Verbraucher irregeführt werden“, so Janneck. „Das ist vergleichbar mit einem Auto, das laut Werbeaussagen 250 Km/h schnell fahren könnte, tatsächlich aber vom Hersteller bei 100 Km/h abgeregelt ist.“ Das Marktwächter-Team hatte 1&1 wegen der irreführenden Werbeaussagen abgemahnt. „Nachdem sich das Unternehmen weigerte die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, sahen wir uns gezwungen Klage zu erheben“, erklärt der Teamleiter. „Denn es gilt: Wo LTE drauf steht, muss auch eine der LTE-Technologie entsprechende Geschwindigkeit drin sein!“

Umfrage zeigt, was Verbraucher unter LTE verstehen

Gemeinsam mit dem Markt- und Meinungsforschungsinstituts forsa hat das Kieler Marktwächter-Team im Rahmen einer repräsentativen Umfrage Verbraucher zu LTE befragt. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass Verbraucher durch die 1&1-Werbung mehr vom Endprodukt erwarten als ihnen letztlich geboten wird. Das Marktwächter-Team Telekommunikation und forsa untersuchten, was Verbraucher mit dem Schlagwort LTE verknüpfen. Dabei kam heraus, dass 60 Prozent der befragten Personen, die den Begriff LTE kennen, damit schnelles beziehungsweise schnelleres Internet assoziieren. Ein weiteres Ergebnis der Befragung zeigt, dass die große Mehrheit (84 Prozent) der LTE-Kenner damit den Vorteil einer höheren Download-Geschwindigkeit im Vergleich zu vorherigen Technologien verbindet. „Die Erwartungen der Verbraucher und die tatsächlich gebotene Bandbreite des Telekommunikationsunternehmens passen so einfach nicht zusammen“, so Jannecks Einschätzung, „die Enttäuschung beim Kunden, der auf das Werbeversprechen von 1&1 baut, ist also vorprogrammiert“.

Politik ist gefragt

Die Bundesnetzagentur hat am 17.01.2018 ihren zweiten Jahresbericht zur Breitbandmessung veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erreichen Kunden nach wie vor oft nicht die maximale Geschwindigkeit, die ihnen die Anbieter in Aussicht gestellt haben.

„Der vzbv fordert seit Jahren mehr Handlungsmöglichkeiten für Verbraucher, wenn Anbieter nicht entsprechend liefern, so zum Beispiel die Möglichkeit ihren Tarif zu mindern oder ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen zu können“, sagt Lina Ehrig, Teamleiterin Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Die Koalitionäre aus CDU, CSU und SPD haben jetzt die Chance im Koalitionsvertrag, die Weichen für mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt zu stellen“, fordert Ehrig.

Verbraucher, die ebenfalls falsch beworbene Telekommunikationsangebote entdecken, können ihre Erfahrungen dem Marktwächter schildern. Betroffene, die bereits Probleme mit ihrem Anbieter haben, finden in den Verbraucherzentralen in ihrer Nähe die Möglichkeit auf Rechtliche Beratung.
Onlinehandel allgemein
[onlinemarktplatz.de] · 02.02.2018 · 08:03 Uhr
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