Keine Zukunftsmusik mehr: Videosprechstunden helfen Arzt und Patient

20. Februar 2017, 08:50 Uhr · Quelle: finanzen.de

Was für viele Menschen noch nach Zukunftsmusik klingt, ist für manche Ärzte schon heute medizinischer Alltag: Videosprechstunden. Dabei gibt es gesetzliche Hürden, die den Onlinekontakt zwischen Arzt und Patienten derzeit noch erschweren. Im Gespräch mit finanzen.de erklärt Dr. Felix Schirmann vom Online-Sprechstunden-Portal Patientus, dass sich das nach und nach ändern wird.

Lange Fahrtwege und Wartezeiten in der Praxis sind selbst bei kurzen Gesprächen mit dem Arzt meist nicht zu vermeiden. Jedoch gibt es mittlerweile mit der Videosprechstunde eine Alternative zum Praxisbesuch oder dem Telefonat mit dem Mediziner. Noch sind Videosprechstunden in Deutschland eher die Ausnahme, aber nicht mehr lange. Die Videosprechstunde mit dem behandelnden Arzt wird ab 1. Juli 2017 Teil der gesetzlichen Regelversorgung. finanzen.de hat mit dem Leiter für Unternehmensentwicklung und operatives Geschäft beim Online-Sprechstunden-Portal Patientus, Dr. Felix Schirmann, über die Zukunft der Arzt-Patient-Kommunikation gesprochen.

Dr. Schirmann, wie funktioniert Ihr Service und was können Patienten davon erwarten?

Dr. Felix Schirmann: Wir bieten eine Plattform für Videosprechstunden. Ärzte und Patienten können über unsere Plattform Termine vereinbaren und Videosprechstunden durchführen. Dafür muss keine eigene Software installiert werden, sondern das Ganze funktioniert direkt über den Browser.

Das heißt, man sucht sich irgendeinen Arzt für die gewünschte Fachrichtung und kann dann loslegen?

Dr. Felix Schirmann: Nun, so einfach ist das in Deutschland leider nicht. Arzt und Patient müssen vorher zumindest einmal "nicht-digitalen" Kontakt gehabt haben, das heißt der Patient muss bspw. in der Praxis gewesen sein. Dies ist eine berufsrechtliche Vorgabe der Ärzteschaft. Videosprechstunden sind daher derzeit hauptsächlich für Bestandspatienten geeignet, zum Beispiel für Kontroll- oder Nachsorgetermine. Grundsätzlich gilt: Eine Videosprechstunde soll den Arztbesuch sinnvoll ergänzen - und nicht ersetzen.

Bei der medizinischen Behandlung ist ein gutes Arzt-Patienten-Verhältnis und Einfühlungsvermögen vonseiten des Mediziners unersetzlich. Kann die Beziehung zwischen Behandelndem und Behandelten über den Bildschirm ebenfalls wirkungsvoll funktionieren?

Dr. Felix Schirmann: Da sind wir auf das Feedback unserer Nutzer angewiesen, aber das funktioniert meist sehr gut. Allerdings ist es bereits seit Jahrzehnten Alltag, dass nicht jeder Kontakt zwischen Arzt und Patient persönlich erfolgt - man denke nur an das Telefon. Der Mediziner kann bei einem Telefongespräch jedoch nur auf einen Sinn zurückgreifen. Den Patienten zu sehen - und umgekehrt natürlich auch den Arzt - bietet hier einen entscheidenden Mehrwert. Bei der Videosprechstunde können beide Seiten auf Mimik und Gestik zurückgreifen, was die Kommunikation ungemein verbessert.

Sie haben die gesetzlichen Regelungen bereits angesprochen. Im Zuge des E-Health-Gesetzes gehören Videosprechstunden ab dem 1. Juli 2017 zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bedeutet das, dass ich die Online-Sprechstunde unter Umständen aus der eigenen Tasche bezahlen muss, wenn ich mich vor diesem Stichtag als Patient bei Ihnen anmelde?

Dr. Felix Schirmann: Ja, in solch einem Fall rechnet der Arzt den Online-Termin als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) ab. Das geschieht aber nicht, ohne dass der Mediziner im Vorfeld genau über die entstehenden Kosten informiert. Dazu sind Ärzte verpflichtet. Das heißt, es besteht kein Grund zur Sorge, dass auf einmal eine Rechnung ins Haus flattert, die man nicht erwartet hat. Im Rahmen von Selektivverträgen erstatten Krankenversicherungen bereits jetzt schon Videosprechstunden über Patientus bei diversen Dermatologen, HNO-Ärzten und Hausärzten.

In Bezug auf die Vergütung der Online-Sprechstunden durch die Krankenkassen gibt es derzeit noch Unstimmigkeiten. Der Entwurf des zuständigen Gremiums sieht eine Vergütung von 14,43 Euro für die Mediziner vor, was kaum dem Aufwand entspricht. Gravierender ist jedoch, dass die Anzahl der Videosprechstunden auf 17,5 pro Arztpraxis und Quartal gedeckelt werden soll. Der Bundesverband Internetmedizin hat berechnet, dass jeder Patient damit statistisch nur alle elf Jahre die Möglichkeit zu einer Online-Sprechstunde erhält. Bedenkt man, wie viel Zeit sich allein durch Fahrtwege sparen ließen, wenn man Laborergebnisse und ähnliches schnell mit seinem Arzt über den Onlineweg besprechen könnte, glaube ich nicht, dass eine solche Deckelung helfen wird die telemedizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern.

Bisher bieten noch relativ wenige Ärzte überhaupt die Möglichkeit zu Online-Sprechstunden an. Sind viele Mediziner nicht technikaffin genug?

Dr. Felix Schirmann: Nein, das können wir nicht bestätigen. Es sind keineswegs nur junge Mediziner, die internetaffin sind und die Online-Sprechstunden nutzen. Selbst wenn dies so wäre: Wir haben unsere Seite besonders benutzerfreundlich gestaltet, sodass hier kaum Berührungsängste aufkommen sollten. Ich denke, die größte Hürde sind vielmehr die vorhandenen Praxisprozesse selbst. Wenn sich über ein oder sogar mehrere Jahrzehnte bestimmte Prozesse etwa bei der Terminbestellung entwickelt haben, ist es mit einem Aufwand verbunden, diese zu verändern. Aber sobald die Vorteile ersichtlich werden, sind viele Praxen zu einer Änderung der Prozesse bereit. Schließlich können sie bei der Online-Sprechstunde Termine genauer planen, das Patientenaufkommen im Wartezimmer reduzieren und Zeit im Praxisalltag sparen.

Welche weiteren Entwicklungen erwarten Sie in den nächsten zehn Jahren im Bereich der Telematik und computergestützten Patientenbetreuung?

Dr. Felix Schirmann: Im ersten Schritt erwarte ich sicherlich, dass Deutschland aufholt hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Im Vergleich zu anderen Ländern hinkt Deutschland gut zehn Jahre hinterher. Aber im Moment passiert tatsächlich viel - beispielsweise eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots über digitale Medien für Modellprojekte in Baden-Württemberg - der Willen ist also da. Ich wünsche mir dabei, dass - natürlich unter entsprechender gesetzlicher Aufsicht - die technischen Möglichkeiten, die wir teilweise schon haben, flächendeckend im Bereich der Patientenbetreuung eingesetzt werden können. Dazu braucht es klare, einfache Regeln. Ich bin allerdings fest davon überzeugt, dass es in zehn Jahren weder erwähnenswert noch erklärungsbedürftig ist, dass ich online zum Arzt gehe. Im Gegenteil, der digitale Arztbesuch wird selbstverständlich sein.

Vielen Dank für das Gespräch, Dr. Schirmann!

Gesetzliche Krankenversicherung
[finanzen.de] · 20.02.2017 · 08:50 Uhr
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