Kein Vertrag trotz Unterschrift
ARAG Recht schnell… / Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
10. Juni 2026, 08:38 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 10.06.2026 (lifePR) - Ein Kaufvertrag über eine Einbauküche ist nur wirksam, wenn sich beide Seiten über die wesentlichen Bestandteile und den Preis einig sind. Fehlt es daran – etwa weil Geräte und Preis nur ungenau beschrieben sind – kommt trotz Unterschrift kein wirksamer Vertrag zustande. Im konkreten Fall lehnte laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal Schadensersatzansprüche eines Möbelhauses ab, weil keine klare Einigung über Inhalt und Kosten der Küche vorlag (Az.: 2 S 132/24).
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