Karlsruhe erklärt Wahlrecht für verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Bestimmungen des Wahlrechts für Bundestagswahlen mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden. Geklagt hatten SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger. Zentraler Streitpunkt sind die Überhangmandate, von denen in der Regel die großen Parteien profitieren. 2008 hatte Karlsruhe das Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung verlangt.