Juristisches Tauziehen um Forschungsdaten: Berliner Gericht gegen US-Gigant X
Im rechtlichen Ringen um den Zugriff auf Daten der Kurznachrichtenplattform X zeichnet sich vor dem Landgericht Berlin II ein komplexes Patt ab. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, ob die Plattform verpflichtet ist, Forschungseinrichtungen Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten zu ermöglichen, um die Einflussnahme auf die Bundestagswahl zu untersuchen. Die Klage wurde dabei von der Non-Profit-Organisation Democracy Reporting International (DRI) initiiert, unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Während der Anhörung am Dienstag sah es noch nach keinem klaren Urteil von Richter Roland Kapps aus. Er deutete jedoch an, dass die erlassene einstweilige Anordnung gegen X aus dem Februar möglicherweise aus formellen Aspekten nicht bestätigt wird. Ausschlaggebend hierbei sei, dass die Kläger zu spät auf den Plan traten, um einen schnellen gerichtlichen Beschluss zu erwirken.
Interessanterweise stellte Richter Kapps in einem anderen wesentlichen Punkt die internationale Zuständigkeit von X in Frage. Er widersprach der Argumentation des Unternehmens, seine europäischen Rechtsstreitigkeiten sollten nur in Irland, dem Sitz der Europa-Niederlassung, verhandelt werden. Dies wurde von der GFF-Sprecherin als "Riesenerfolg" gewertet, da es Forschern erlaubt, in ihrem eigenen Land zu klagen und somit die unpraktikable Option Irland umgeht.
Die Beschwerdeführer von DRI und GFF berufen sich auf den Digital Services Act (DSA), der sehr großen Plattformen wie X auferlegt, den wissenschaftlichen Zugang zu Daten wie Likes, Shares und Reichweite zu gewähren. Dies ist von entscheidender Bedeutung für künftige Forschungen gemäß dem europäischen Digitalgesetz.