Insolvenzverfahren Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG
- Anmeldung von Ansprüchen -

(lifepr) Dieburg, 26.04.2014 - Gläubigerversammlung am 22.5.2014. Die Insolvenzverwalterin Dr. Petra Hilgers hat zum weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens Deutsche ETP informiert. Nun müssen Ansprüche angemeldet werden. Am 22.5.14 um 10.40 Uhr ist Gläubigerversammlung. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht dort vertreten.

Die Insolvenzverwalterin Dr. Petra Hilgers hat zum weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG informiert. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 Insolvenzordnung) bis zum 3.7.2014 bei der Inssolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Beitrag der Forderung anzugeben.

Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters

- die Einsetzung eines Gläubigerausschusses

- die im §§ 66 InsO (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter)

- die im § 100 InsO (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse),

.- die im § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen)

- die im § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens)

- die im § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters

- die im § 162 InsO (Betriebsveräußerung)

- die im § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)

bezeichneten Angelegenheiten wurde durch das Gericht anberaumt auf den 22.5.2014, 10.40 Uhr im Sitzungssaal 218, des AG Charlottenburg.

Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zur Vornahme besonderer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Kapitalanleger sollten ihre Ansprüche mit Hilfe eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht oder Insolvenzrecht sichern und durchsetzen. Dazu sollte ein Fachanwalt genutzt werden der die Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG kennt und das Insolvenzgericht in Berlin-Charlottenburg.

Die ca. 2000 Gläubiger von Ansprüchen gegen die Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG sollten sich persönlich oder durch einen Fachanwalt in der Gläubigerversammlung vertretenlassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen und die Vertretung in der Gläubigerversammlung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. 04. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 26.04.2014 · 16:24 Uhr
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