ICE-Unfall: Staatsanwaltschaft ermittelt

Lambrecht (dpa) - Nach dem ICE-Unfall bei Lambrecht in der Pfalz mit 15 Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Es werde geprüft, ob ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorliege, sagte der Leiter der Behörde, Lothar Liebig, am Mittwoch der dpa.

Dabei gehe es um die Frage, ob dem Fahrer des Müllwagens ein strafrechtlich relevanter Vorwurf zu machen sei. Am Dienstagmorgen war auf der Strecke Frankfurt-Paris ein ICE mit einem an die Gleise gerutschten Müllfahrzeug kollidiert. Der Streckenabschnitt blieb auch am Mittwoch wegen der Bergungsarbeiten vorerst gesperrt.

Am Morgen liefen nach Angaben der Bundespolizei die Vorbereitungen, um mit einem Spezialkran den verunglückten Zug wieder komplett auf die Schienen zu heben. Der ICE-Verkehr auf der Strecke Frankfurt-Paris wird vorerst weiter über Straßburg umgeleitet. Für die Fahrgäste bedeutet das nach Angaben eines Bahnsprechers eine um 40 Minuten verlängerte Fahrzeit. Auf der Strecke Frankfurt-Paris sind täglich normalerweise fünf ICE in jeder Richtung unterwegs.

Die Oberleitungen sind nach Angaben der Bahn an der Unfallstelle bereits abmontiert. Die Bergung des Zuges sei aber schwieriger als zunächst angenommen. Eigentlich war geplant, den verunglückten Zug mit Fahrzeugen und Maschinen wieder auf das Gleis zu schieben. Nun muss aber doch ein Spezialkran eingesetzt werden.

Der Hochgeschwindigkeitszug mit rund 320 Passagieren an Bord war am Dienstag mit einem Müllauto zusammengestoßen, das von einer Straße neben der Strecke hinunter an die Gleise gerutscht war. Der Fahrer des Müllwagens hatte nach bisherigen Erkenntnissen versucht, auf der sehr schmalen Straße einem anderen Fahrzeug auszuweichen. Er war schwer verletzt worden. Sein Zustand ist nach Angaben der Bundespolizei stabil. Ein Großteil der Fahrgäste war nach dem Unfall mit einem anderen Zug nach Paris gebracht worden.

Warum der Müllwagen überhaupt auf das Gleisbett stürzen konnte, wird ebenfalls untersucht. Nach Angaben des Bahnsprechers wird geklärt, wer an der Stelle die sogenannte Verkehrssicherungspflicht hat. Dabei werde es auch um die Frage gehen, ob es überhaupt zulässig sei, diese Straße mit einem derartigen Fahrzeug zu befahren.

Unfälle / Verkehr / Bahn
18.08.2010 · 12:05 Uhr
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