Homeoffice – Steuervergünstigungen geltend machen

25. Januar 2023, 10:42 Uhr · Quelle: klamm.de

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Teilzeit oder sogar Vollzeit von zu Hause aus zu arbeiten. Dies hat den Vorteil, dass die Arbeitnehmer ihre freie Zeit selbst bestimmen und keine langen Reisezeiten in Kauf nehmen müssen. Gleichzeitig sind sie jedoch auch an ihr Büro gebunden und können nicht einfach ausspannen oder einen Kaffee mit einer Kollegin trinken gehen, wenn sie möchten. Außerdem entstehen zusätzliche Kosten für Strom, Heizung etc. Daher suchen viele Arbeitnehmer nach Möglichkeiten, dies bei der Steuer geltend zu machen.

Arbeiten im Homeoffice – was ist erlaubt?

Arbeiten im Homeoffice birgt durchaus auch einige Risiken für den Arbeitnehmer. So kann es leicht passieren, dass Arbeitnehmer mehr arbeiten als erlaubt ist oder sich keine festen Zeiten für den Feierabend festlegen, zu denen keine geschäftlichen Belange mehr bearbeitet werden. Mails bis tief in die Nacht, Anrufe auch außerhalb der Geschäftszeiten annehmen u.ä. sind da keine Seltenheit, vor allem wenn ein festes Arbeitszimmer fehlt.

Folgende Informationen - gefunden auf vexcash.com - gelten für das Arbeitszimmer:

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ist deutlich bestimmt. Es handelt sich dabei um ein Gebäude oder Gebäudeteil, das sich in der "Heimat" des Steuerpflichtigen befindet. Dieser Raum ist aufgrund seiner Funktionalität und Ausstattung hauptsächlich für berufliche Zwecke geeignet. Laut Rechtsprechung muss die betriebliche oder berufliche Nutzung mindestens 90% betragen. Die restlichen 10%, die dem Steuerpflichtigen für private Zwecke zugestanden werden, dürfen nicht überschritten werden.

Im Klartext bedeutet dies, wer ein Zimmer hat, in dem der Computer steht, es aber auch für Gäste zur Übernachtung anbietet oder dort täglich Computerspiele spielt, wird ein Problem bekommen, das Zimmer von der Steuer abzusetzen.

Sonderregelungen während der Corona Pandemie

Personen, die infolge der Corona-Pandemie ihren Arbeitsplatz ins häusliche Arbeitszimmer verlegen mussten, können in den Steuerjahren 2020 und 2021 (Zeitraum: 01.03.2020 bis 31.12.2021) bis zu 1.250 Euro steuerlich absetzen. Wurde an drei von fünf Arbeitstagen von zu Hause aus gearbeitet, können sogar alle Aufwendungen vollständig von der Steuer abgesetzt werden.

Der Arbeitgeber hat Home-Office angeordnet, doch viele haben gar kein Arbeitszimmer zu Hause. Auch hier gibt es eine Sonderregelung: Für die Jahre 2020 und 2021 können Steuerpflichtige auf die "Homeoffice-Pauschale" zugreifen. Pro Tag gibt es 5 Euro, maximal jedoch 600 Euro. Ein Nachweis an welchen Tagen die Arbeitnehmer tatsächlich zu Hause gearbeitet haben ist notwendig. Die meisten Unternehmen stellen hierfür Auflistungen zur Verfügung.

Welche Kosten können steuerlich geltend gemacht werden?

Übrigens ändern sich Steuerregelungen jährlich. Es ist daher wichtig, sich immer aktuell zu informieren, um auch wirklich alle Vorteile nutzen zu können.

Abhängig davon, ob der Berufsalltag vollständig oder nur teilweise im häuslichen Büro stattfindet, erkennt das Finanzamt eine ganze Reihe an Kosten in entsprechender Höhe an. Dies sind beispielsweise:

  • Ausgaben für Renovierungen
  • Ausstattung des Zimmers
  • Beiträge für Versicherungen (z.B. Gebäude-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung)
  • Grundsteuer
  • Kosten für Reparaturen
  • Kosten für Strom, Wasser und Heizung
  • Mietzahlungen
  • Raten und Zinsen für Kauf eines Hauses oder einer Wohnung
  • Reinigung des Treppenhauses und Dienste eines Hausmeisters
  • Wartung der Heizung, z.B. Tapeten, Gardinen, Bodenbeläge, Lampen

Die Ausgaben, die speziell für das Home-Office anfallen, sind als Werbungskosten vollständig absetzbar. Beispielsweise wenn das Arbeitszimmer einen neuen Anstrich oder einen neuen Fußboden erhält. Sollte hingegen das Büro im Zuge einer umfassenden Renovierung des Hauses bzw. der Wohnung modernisiert werden, wird das Finanzamt die Kosten im Verhältnis zur restlichen Wohnfläche berechnen.

Wie hoch ist die Steuervergünstigung?

Für viele Menschen, die das Homeoffice nutzen, kann die Steuervergünstigung ein wichtiges Instrument zur finanziellen Entlastung sein. Aber wie hoch ist diese Vergünstigung? Es ist schwer zu sagen, da jeder Steuerfall anders ist. Es gibt jedoch einige allgemeine Richtlinien, die helfen können, einen besseren Eindruck von den Einsparungen zu bekommen.

Eines der wichtigsten Dinge, die man über Steuervergünstigungen für Homeoffice-Arbeitnehmer wissen sollte, ist, dass die Höhe der Vergünstigung in der Regel anhand der tatsächlich angefallenen Kosten berechnet wird. Dazu gehören Kosten für Arbeitsmittel und Materialien wie Druckerpapier und Druckerkosten sowie Kosten für Internetverbindung und Computerzubehör. Darüber hinaus können auch Reisekostenerstattungsbeträge oder Kostenersatz für Telefonate in Rechnung gestellt werden. All diese Kosten können bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt werden und damit letztlich dazu beitragen, dass Ihr Nettoeinkommen erhöht wird.

Außerdem ist zu beachten, dass es auch bestimmte steuerliche Freibeträge gibt, die sich auf Homeoffice-Arbeitnehmer beziehen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, diese Freibeträge zu nutzen und somit einen höheren Betrag als steuerlich absetzbar anrechnen zu lassen. Es lohnt sich also immer, mit dem Steuerberater über solche Möglichkeiten zu sprechen und herauszufinden, ob man noch mehr an Vergünstigung erhalten kann.

Nutzen mehrere Personen (beispielsweise Paare) ein Arbeitszimmer gemeinsam, so können einige Kosten sogar doppelt angegeben, andere wiederum nur bei der Person, die diese auch begleicht.

Fazit: Insgesamt lohnt es sich daher immer, über Steuervergünstigungen für Homeoffice-Arbeitnehmer nachzudenken. Es besteht die Möglichkeit, einen Teil der anfallenden Kosten steuerlich geltend zu machen und dadurch Geld einzusparen. Daher empfehlen viele Experten dringend, sich mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und alle Optionen in Betracht zu ziehen. Auf diese Weise kann man am Ende mehr Geld sparen und gleichzeitig auch noch mehr Komfort genießen - was will man mehr?

Finanzen / Steuern / Homeoffice
25.01.2023 · 10:42 Uhr
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