Historisches Urteil am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Klimaschutz als Menschenrecht
Ein bahnbrechender Sieg für den Klimaschutz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: In einem wegweisenden Urteil haben die Richter in Straßburg zu Gunsten einer Gruppe von Seniorinnen entschieden, die gegen das Defizit an effektiven klimapolitischen Maßnahmen der Schweiz geklagt hatten. Die Klage, die als erstes ihrer Art für strengere Klimaschutzvorgaben vor dem EGMR verhandelt wurde, wurde nun positiv beschieden.
Die Richter urteilten, dass die unzureichenden Klimaschutzanstrengungen der Schweiz eine Verletzung der Menschenrechte der klagenden Partei darstellen. Diese Entscheidung markiert einen möglicherweise präjudizierenden Moment in der juristischen Auseinandersetzung mit dem globalen Problem des Klimawandels und könnte die Tür für eine Welle weiterer Klimaklagen aufstoßen.
Bemerkenswert ist hierbei, dass das Gericht den engen Zusammenhang zwischen Umweltproblemen und den Rechten des Einzelnen anerkennt. Die Entscheidung bildet damit einen historischen Meilenstein, der die staatliche Verantwortung für den Umweltschutz unter Bezugnahme auf die Menschenrechte stärkt. Es bleibt abzuwarten, inwiefern dieses Urteil als Referenz für zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen um den Klimaschutz dienen wird. (eulerpool-AFX)