Hintergrund: Untersuchungsausschüsse
Nach dem Grundgesetz besitzt der Verteidigungsausschuss auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses bei Sachverhalten, die das Gebiet der Verteidigung betreffen. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder hat er die Pflicht, eine Angelegenheit zum Gegenstand seiner Untersuchung zu machen.
Die Opposition schließt aber nicht aus, noch einen zweiten Untersuchungsausschuss des ganzen Parlaments einzusetzen, um die Affäre um den Luftschlag nahe der nordafghanischen Stadt Kundus am 4. September 2009 aufzuklären. Denn im Verteidigungsausschuss können primär nur die militärischen Fragen geprüft werden. Die Opposition behält sich daher den zweiten Ausschuss für den Fall vor, dass der Verteidigungsausschuss wichtige politische Fragen gar nicht oder nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.