Hessisches Landesarbeitsgericht ermöglicht Fortsetzung des GDL-Streiks
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf ihren Arbeitskampf bei der Deutschen Bahn ohne rechtliche Hindernisse fortführen. Dies ist das Ergebnis des Berufungsverfahrens am Hessischen Landesarbeitsgericht, welches am Dienstag zu Gunsten der Lokführergewerkschaft entschieden wurde. Die Bahn hatte zuvor versucht, mithilfe einer einstweiligen Verfügung den anhaltenden Streik zu unterbinden, erlitt jedoch eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht Frankfurt – ein Antrag, der nun auch in der zweiten Instanz keine Früchte trug.
Diese juristische Entwicklung bedeutet für die Deutsche Bahn und ihre Fahrgäste weiterhin eine angespannte Lage. Der Ausstand, organisiert von einer der hartnäckigsten Gewerkschaften im Schienenverkehr, verweist auf tieferliegende Konflikte in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Vergütungsstrukturen. Weitere Verhandlungen und eine mögliche Verschärfung der Auseinandersetzung zeichnen sich am Horizont ab, während Reisende und Pendler sich weiterhin auf Beeinträchtigungen im Zugverkehr einstellen müssen.
In der Wirtschaftspresse wird mit Argusaugen beobachtet, wie sich diese Ereignisse auf die Leistung und das Serviceversprechen der Deutschen Bahn auswirken und welchen Einfluss sie langfristig auf die Attraktivität des Bahnverkehrs als Rückgrat der deutschen Mobilität haben werden. (eulerpool-AFX)