Hartz-IV Software: 60 Millionen Euro sinnlos verblasen
(lifepr) Jena, 21.02.2017 - Sieben Jahre lang haben hunderte von IT-Fachleuten an einer neuen Software zur schnelleren Bearbeitung und Bewilligung von Leistungen für Arbeitslose gearbeitet. Nun hat die Bundesagentur für Arbeit festgestellt, dass die Software zu viele Fehler hat. Jeder Hartz-IV-Bezieher müsse jeden Cent mehrfach umdrehen, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Die Bundesagentur für Arbeit wirft einfach 60 Millionen Euro zum Fenster hinaus.
„Dass Fehler passieren, oder einmal etwas falsch laufen kann, ist verständlich“, sagt der Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net), Uwe Hoffmann. Wenn allerdings Millionen teure Projekte ohne vorherige praxisnahe Überprüfung gestartet werden, sei das mehr als fahrlässig. Die Software, die rund 500 IT-Experten in den vergangenen sieben Jahren entwickelt haben, könne z. B. bestehende Stammdaten eines Kunden nicht mehr ändern. Würde ein Hartz-IV-Empfänger seine Bankverbindung ändern müssen, so hätte man das komplette Datenblatt neu erstellen müssen.
Sinn und Zweck der neuen Software wäre eine schnellere Bearbeitung der Vermittlung und der Bewilligung von Geldleistungen gewesen. Uwe Hoffmann: „Welche Schwierigkeiten es genau gibt, verrät die Bundesagentur für Arbeit nicht. Aber es soll ein externes Gutachten geben, das die Projekteinstellung als sinnvoll erachtet. Das hießt im Klartext, dass rund 60 Millionen Euro, die man dafür schon ausgegeben hat, einfach mal so abgeschrieben werden. Wäre ich ein Staatsanwalt, würde ich mal prüfen, welche Verbindungen zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern bestehen. Da müssen doch irgendwelche Köpfe rollen.“ Für den Geschäftsführer des DSD ist es sehr verwunderlich, dass man in einem solchen Fall keine Mängelbeseitigung, bzw. Regressansprüche stellt oder Schadensersatz verlangt.
Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I wird das Arbeitslosengeld II steuerfinanziert. „Im Topf der Arbeitslosenversicherung werden sich die Reserven noch in diesem Jahr auf rund 16 Milliarden Euro anhäufen. Für Hartz-IV-Empfänger zahlt der Steuerzahler“, sagt Hoffmann. Und weiter: „Also auch für eine Software, die entwickelt, bezahlt und dann entsorgt wird. Dieses Geld hätte man sicher wesentlich sinnvoller verwenden können.“
„Dass Fehler passieren, oder einmal etwas falsch laufen kann, ist verständlich“, sagt der Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net), Uwe Hoffmann. Wenn allerdings Millionen teure Projekte ohne vorherige praxisnahe Überprüfung gestartet werden, sei das mehr als fahrlässig. Die Software, die rund 500 IT-Experten in den vergangenen sieben Jahren entwickelt haben, könne z. B. bestehende Stammdaten eines Kunden nicht mehr ändern. Würde ein Hartz-IV-Empfänger seine Bankverbindung ändern müssen, so hätte man das komplette Datenblatt neu erstellen müssen.
Sinn und Zweck der neuen Software wäre eine schnellere Bearbeitung der Vermittlung und der Bewilligung von Geldleistungen gewesen. Uwe Hoffmann: „Welche Schwierigkeiten es genau gibt, verrät die Bundesagentur für Arbeit nicht. Aber es soll ein externes Gutachten geben, das die Projekteinstellung als sinnvoll erachtet. Das hießt im Klartext, dass rund 60 Millionen Euro, die man dafür schon ausgegeben hat, einfach mal so abgeschrieben werden. Wäre ich ein Staatsanwalt, würde ich mal prüfen, welche Verbindungen zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern bestehen. Da müssen doch irgendwelche Köpfe rollen.“ Für den Geschäftsführer des DSD ist es sehr verwunderlich, dass man in einem solchen Fall keine Mängelbeseitigung, bzw. Regressansprüche stellt oder Schadensersatz verlangt.
Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I wird das Arbeitslosengeld II steuerfinanziert. „Im Topf der Arbeitslosenversicherung werden sich die Reserven noch in diesem Jahr auf rund 16 Milliarden Euro anhäufen. Für Hartz-IV-Empfänger zahlt der Steuerzahler“, sagt Hoffmann. Und weiter: „Also auch für eine Software, die entwickelt, bezahlt und dann entsorgt wird. Dieses Geld hätte man sicher wesentlich sinnvoller verwenden können.“