Handwerk zum Eckpunktepapier zur Erbschaftsteuer
Schlagbauer: "Gerichtsvorgaben nicht zu restriktiv umsetzen"
(pressebox) München, 25.02.2015 - Das in Teilen bekannt gewordene Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer kann so vom Handwerk nicht akzeptiert werden. Georg Schlagbauer, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), betont: "Anstatt die Verschonung von der Erbschaftsteuer an eine Lohnsumme oder das Betriebsvermögen in Höhe von 1 Million Euro zu knüpfen, sollte wie bisher an einer konkreten Arbeitnehmerzahl festgehalten werden". Diese lag bislang bei 20 Beschäftigten. Die vom Bundesverfassungsgericht als zu hoch bewertete Grenze könnte nach Vorstellungen des Handwerks auf 15 Beschäftigte sinken. Das würde den meisten Handwerksbetrieben einerseits Rechtssicherheit bieten und andererseits den bürokratischen Aufwand in Grenzen halten. Eine festgelegte Lohnsumme werde aufgrund unkalkulierbarer Schwankungen bei der Beschäftigtenzahl in Kleinbetrieben schnell unterschritten, wenn die Stellen aufgrund des Fachkräftemangels nicht nachbesetzt werden können.
Schlagbauer: "Der Bundesfinanzminister darf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht restriktiver umsetzen als gefordert." Die Unternehmensnachfolge und der Bestand der Betriebe dürfe durch die Belastung mit der Erbschaftsteuer nicht gefährdet werden. Im bayerischen Handwerk stünden in den nächsten Jahren weit über 30.000 Unternehmen mit all ihren Arbeits- und Ausbildungsplätzen zur Übergabe an.
Schlagbauer: "Der Bundesfinanzminister darf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht restriktiver umsetzen als gefordert." Die Unternehmensnachfolge und der Bestand der Betriebe dürfe durch die Belastung mit der Erbschaftsteuer nicht gefährdet werden. Im bayerischen Handwerk stünden in den nächsten Jahren weit über 30.000 Unternehmen mit all ihren Arbeits- und Ausbildungsplätzen zur Übergabe an.