Häftling nackt in Sicherheitszelle: Schmerzensgeld
Straßburg (dpa) - Deutschland muss einem Ex-Häftling 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen, der sieben Tage lang nackt in einer Sicherheitszelle festgehalten wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass die Behandlung des 58-Jährigen nicht angemessen war. Der Mann war im Jahr 2000 in der Haftanstalt in Butzbach inhaftiert und hatte sich geweigert, von einer Einzelzelle in einen Gemeinschaftshaftraum umzuziehen. Weil er mit Selbstmord drohte, wurde der 58-Jährige ohne Kleidung in einer Sicherheitszelle gelassen.