Grundgesetz feiert 75 Jahre – Die Ewigkeitsklausel als Stütze der Demokratie
Deutschland blickt auf eine fundamentale Säule seiner Nachkriegsdemokratie: das Grundgesetz, das nunmehr seit 75 Jahren den juristischen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland definiert. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die sogenannte Ewigkeitsgarantie der Verfassung. Diese sieht vor, dass Kernbestandteile, wie die im Grundgesetz verankerten Grundrechte, vor Änderungen geschützt sind. So definiert, ist die Ewigkeitsklausel im berühmten Artikel 79, Absatz 3 verewigt – ein Fundament, entworfen, um die Grundfesten der Demokratie zu erhalten.
Doch die bloße Existenz dieser Klausel ist keine Pauschalversicherung für demokratische Beständigkeit. Sie bildet das juristische Fundament, auf dem die Bürgerinnen und Bürger aufbauen müssen. Denn der Schutz der Verfassung und ihrer Werte ist kein passiver Akt. Es erfordert vielmehr das aktive Engagement jedes Einzelnen sowie ein Bewusstsein dafür, dass Demokratie nicht selbstverständlich ist. Die verfassungsgemäße Ordnung zu wahren, erfordert Mut, Entschlossenheit und die Bereitschaft, die Meinungsfreiheit auch dann zu verteidigen, wenn sie Herausforderungen mit sich bringt.
In Zeiten, in denen politische Diskurse zunehmend polarisierender werden, ist dieser Gedanke umso bedeutender. Die Demokratie beruht auf dem Prinzip des respektvollen Meinungsaustauschs und der Vielfalt der Ansichten. Damit sie gedeiht, muss sichergestellt werden, dass konträre Positionen nicht nur toleriert, sondern aktiv gefördert werden – eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft.
Der Schutz der Demokratie ist folglich nicht allein Aufgabe von Institutionen wie dem Bundesverfassungsgericht, sondern er liegt in den Händen aller Bürgerinnen und Bürger. Das 75-jährige Jubiläum des Grundgesetzes erinnert uns daran, dass jeder Einzelne dazu aufgerufen ist, seine Rolle im demokratischen Prozess zu erkennen und wahrzunehmen. (eulerpool-AFX)