Große Konzerne unter Druck: Neue EU-Kettenpflicht!

Die EU verschärft die Regeln: Große Unternehmen müssen jetzt Menschenrechte entlang ihrer globalen Lieferketten sicherstellen.
EU macht ernst: Ab sofort stehen Unternehmen unter strenger Beobachtung. Wer Menschenrechte missachtet, zahlt. Ein bahnbrechender Wendepunkt für den globalen Markt!

Ein Meilenstein für den Menschenrechtsschutz ist erreicht: Die EU-Mitgliedstaaten haben das lang erwartete europäische Lieferkettengesetz verabschiedet. Dies beinhaltet eine bedeutende Verschärfung der Anforderungen an die unternehmerische Verantwortung über nationale Grenzen hinaus.

CSR - EU-Lieferkettengesetz
In einer globalisierten Wirtschaft braucht es eine europäische Strategie, um Menschenrechte und Umwelt in Liefer- und Wertschöpfungsketten wirksam zu schützen. Das BMAS hat das Thema während der EU-Ratspräsidentschaft 2020 vorangetrieben. Am 19. März 2024 hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments die politische Einigung zu dem Gesetzesentwurf angenommen.

Nach intensiven Verhandlungen und Debatten stimmten die EU-Staaten den Regelungen zu, die darauf abzielen, Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit und Zwangsarbeit in den Lieferketten großer Unternehmen zu unterbinden.

Diese Unternehmen müssen nun zeigen, dass sie ihre Hausaufgaben machen: Sie sind verpflichtet, regelmäßige Überprüfungen ihrer Lieferketten durchzuführen und nachzuweisen, dass ihre Geschäftspraktiken nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen.

Wen trifft es und warum?

Ursprünglich sollten die Regeln für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 150 Millionen Euro gelten. Doch nach hitzigen Diskussionen wurden die Kriterien angepasst.

Nun fallen Unternehmen unter das Gesetz, die mindestens 1000 Beschäftigte und einen Umsatz von 450 Millionen Euro vorweisen. Eine fünfjährige Übergangsfrist gibt ihnen Zeit, ihre Prozesse anzupassen.

Besonders bemerkenswert ist die Einführung von Klima-Plänen, die von den betroffenen Unternehmen erwartet werden. Diese Pläne sollen sicherstellen, dass die Geschäftsmodelle der Unternehmen mit dem globalen Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius vereinbar sind – ein ambitionierter Schritt, der zeigt, wie ernst es der EU mit der Nachhaltigkeit ist.

Deutschlands Rolle: Zwischen Zustimmung und Skepsis

Innerhalb der Bundesregierung ist die Meinung zum neuen EU-Lieferkettengesetz geteilt. Während die SPD und die Grünen die strengeren Regelungen begrüßen, sehen Vertreter der FDP sie kritisch.

Sie argumentieren, dass zusätzliche bürokratische Hürden und rechtliche Unsicherheiten den Unternehmen mehr schaden als nützen könnten. Deutschland hat zwar bereits ein nationales Lieferkettengesetz, doch die EU-Regelungen gehen in wichtigen Punkten, insbesondere bei der Haftung, deutlich weiter.

Vorwärts in eine verantwortungsvollere Ära

Das Gesetz, das nun nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden muss, bevor es in nationales Recht umgesetzt wird, bietet eine klare Botschaft: Europa nimmt die unternehmerische Verantwortung für globale Herausforderungen ernst.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes positioniert sich die EU als Vorreiter in der globalen Bewegung für mehr Unternehmensverantwortung und Menschenrechtsschutz.

Ein neues Kapitel in der globalen Wirtschaft

Die Verabschiedung des europäischen Lieferkettengesetzes ist ein deutliches Signal an die Welt, dass Europa in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz nicht nur redet, sondern handelt.

Dieses Gesetz könnte als Blaupause für ähnliche Gesetzgebungen weltweit dienen und unterstreicht die Rolle der EU als wichtiger Akteur in der globalen Debatte um Ethik in der Wirtschaft. Während Unternehmen sich auf die neuen Herausforderungen einstellen, wird die Welt zusehen – und vielleicht lernen.

Finanzen / Law
[InvestmentWeek] · 27.05.2024 · 08:00 Uhr
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