Gerichtliche Überprüfung von Apples Gebührenstruktur für Entwickler
Im Zentrum einer skeptischen gerichtlichen Beurteilung steht Apple mit seiner Gebühr von 27 Prozent für Entwickler, die Transaktionen außerhalb des firmeneigenen App Stores tätigen. Eine Studie, die vom Tech-Giganten selbst in Auftrag gegeben wurde, gerät in den Fokus, da sie nahelegt, dass eine Gebührenhöhe von etwa 50 Prozent der bestehenden Rate als angemessen betrachtet werden könnte. Allerdings scheint dieses Argument vor Gericht auf wenig Resonanz zu stoßen.
Bereits am vierten Tag der Anhörungen hinterfragte die Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers aus Oakland, Kalifornien, die Verteidigung des iPhone-Herstellers intensiv. Dabei gilt es herauszufinden, ob Apple sich an eine gerichtliche Anordnung aus dem Jahr 2021 hält. Die Verfügung resultiert aus einem Wettbewerbsrechtsfall, der von dem Spieleentwickler Epic Games ins Rollen gebracht wurde. Sie schreibt vor, dass App-Entwicklern die Möglichkeit gegeben werden muss, in ihren Applikationen auf alternative Zahlungsmethoden zu verlinken, die nicht unter Apples Kontrolle stehen.
Die gerichtliche Auseinandersetzung rührt an den Kern der Monopol-Debatte, die sich um die Geschäftspraktiken der großen Technologieunternehmen entspinnt. Die Tatsache, dass selbst eine von Apple beauftragte Studie zu dem Schluss kommt, dass eine deutlich geringere Gebühr vertretbar wäre, belebt die Diskussion um die Marktmacht und Gebührenpolitik des Unternehmens neu. Angesichts der wachsenden Aufmerksamkeit für antitrustregulative Maßnahmen bleibt die Entwicklungs- und Anwendungswelt gespannt auf die Urteilsfindung. (eulerpool-AFX)