Gäfgen-Prozess in nächste Instanz - Anwalt: «Urteil wasserdicht»
Frankfurt/Main (dpa) - Das Tauziehen um die Entschädigung für den Kindsmörder Magnus Gäfgen geht in die nächste Runde. Nachdem das Frankfurter Landgericht ihm eine Entschädigung zugesprochen hat, will das Land Hessen vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen. 2002 hatte Gäfgen den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und von den Eltern eine Million Euro Lösegeld erpresst. Nach seiner Festnahme drohten Polizisten ihm mit Folter, damit er das Versteck des Junge preisgibt. Da hatte er den Elfjährigen aber schon erstickt.