Frage der Woche: Was bedeutet das neue Recht auf Musterklagen?

  • Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur Musterfeststellungsklage beschlossen.
  • Verbraucherorganisationen dürfen nun stellvertretend für Bürgerinnen und Bürger gegen Unternehmen klagen.
  • Das Gesetz soll schon im November 2018 in Kraft treten, wird jedoch bereits kritisiert.

Seit Jahren fordern Verbraucherschützer, in Deutschland das Recht auf sogenannte Musterklagen einzuführen. Während die Politik dies bisher ablehnte, wurde der Ruf nach Sammelklagen vor allem im Zuge des Dieselskandals immer lauter. Nachdem das Bundeskabinett bereits im Mai einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizministerin Katharina Barley (SPD) beschlossen hatte, hat nun auch der Bundestag zugestimmt.

Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage soll es Verbrauchern erleichtern, ihr Recht gegen Unternehmen durchzusetzen. Waren Betroffene bislang eher auf sich allein gestellt, dürfen sich nun Verbraucherorganisationen mit einer Sammelklage für sie einsetzen. Das neue Gesetz soll bereits am 1. November 2018 in Kraft treten, damit davon auch geschädigte Autofahrer des Volkswagen-Skandals vor Verjährung ihrer Rechtsansprüche Ende 2018 profitieren. Doch was ändert sich mit der neuen Regelung konkret und welche Stolperfallen gibt es?

Welche Änderungen kommen mit dem Gesetz zur Musterfeststellungsklage?

Bisher sind Verbraucher selbst dafür verantwortlich, ob und wie sie gegen Banken, Versicherungen oder andere Unternehmen vorgehen, die sie betrogen beziehungsweise geschädigt haben. Geht beispielsweise der neue Staubsauger nach einem Monat kaputt, müssen sich Kunden direkt an den Händler wenden. Wenn sich dieser weigert, den defekten Artikel zu ersetzen oder zu erstatten, bleiben Käufer entweder auf ihren Kosten sitzen oder sie gehen vor Gericht. Meist ist das jedoch zeitaufwendig, teuer und kostet Nerven.

Mit dem Gesetz zur sogenannten Musterfeststellungsklage können sich künftig mehrere Betroffene gemeinsam gegen Firmen und Dienstleister wehren, ohne selbst einen Prozess führen zu müssen. Dies übernimmt künftig ein Verband wie die Verbraucherzentrale.

Wie funktioniert eine Musterklage?

Bei einer Musterfeststellungsklage beauftragen Geschädigte einen Verbraucherschutzverband, in ihrem Namen rechtlich gegen ein Unternehmen vorzugehen. Damit dies in Form einer Sammelklage erfolgen kann, werden mindestens zehn Betroffene vorausgesetzt, die sich beim Verband melden. Sie müssen auf die gleiche Art von einer Firma geschädigt worden sein, beispielsweise durch eine unrechtmäßige Erhöhung des Strompreises.

Der Verband prüft die vorliegenden Fälle und strebt daraufhin eine Klage beim Oberlandesgericht an. Dort wird ein sogenanntes Klageregister eröffnet. In dieses müssen sich mindestens 50 Betroffene eintragen und sich der Klage anschließen. Anschließend kann über die Musterfeststellungsklage verhandelt werden.

Welche Vorteile haben Musterklagen?

Der große Vorteil einer Musterklage ist, dass geschädigte Verbraucher nicht selbst gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen müssen. Somit drohen ihnen keine hohen Kosten, wenn die Klage abgewiesen wird. Das dürfte insbesondere die rund drei Millionen Autofahrer freuen, die vom Dieselskandal betroffen sind und nun ihr Recht einfordern möchten.

Musterfeststellungsklagen eignen sich vor allem, wenn viele Verbraucher von einem Unternehmen geschädigt wurden, es aber um vergleichsweise wenig Geld geht. In diesen Fällen lohnt es sich für Betroffene nicht, einzeln gegen das Unternehmen vorzugehen, da der Zeitaufwand und die Kosten eines Rechtsstreits den Wert des Schadens übersteigen. Das gilt beispielsweise bei Bankgebühren, bei Versicherungsangelegenheiten oder im Reiserecht.

Warum gibt es Kritik am neuen Gesetz zur Musterfeststellungklage?

Der Nachteil einer Musterklage liegt darin, dass durch sie lediglich eine Grundsatzentscheidung getroffen wird. So entscheidet das zuständige Gericht nur, ob den Betroffenen generell Schadenersatz zusteht. Anschließend müssen Geschädigte selbst noch einmal gegen das Unternehmen klagen, um ihre Entschädigung zu erhalten. Das sollten sie jedoch nicht ohne die Absicherung einer Rechtsschutzversicherung tun. Denn diese schützt vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Mit einem individuellen Tarifvergleich finden Interessierte das Angebot, das am besten zu ihren eigenen Wünschen passt.

Als weiterer Kritikpunkt am Gesetz kommt hinzu, dass nur ausgewählte Verbände wie Mietervereine oder Verbraucherzentralen die Musterfeststellungsklagen einreichen dürfen. Diese müssen zudem bestimmte Kriterien erfüllen, beispielsweise mindestens 350 Mitglieder haben. Vielen Institutionen dürfte es jedoch schwer fallen, den geforderten Bedingungen gerecht zu werden.

Verbrauchernews
[finanzen.de] · 15.06.2018 · 08:37 Uhr
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