Finanzieller Abstieg: Ex-Milliardär René Benko meldet Privatkonkurs an
Der österreichische Geschäftsmann René Benko, bekannt für die Gründung der angeschlagenen Signa-Gruppe, sieht sich nun mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein gesamtes Privatvermögen konfrontiert. Trotz einer vergangenen Schätzung seines Vermögens auf rund 6 Milliarden Dollar durch das Magazin 'Forbes', kann seine aktuelle Finanzlage nicht ausreichend eingeschätzt werden, eine Entwicklung, die 'Forbes' dazu veranlasste, ihn von der Liste der Milliardäre zu streichen. Insolvenzexperte Klaus Schaller hebt hervor, dass nun in dem Verfahren die finanziellen Verflechtungen zu anderen Signa-Gesellschaften genauestens untersucht werden.
Die Luxusimmobilien und Annehmlichkeiten Benkos, darunter eine Villa in Innsbruck und ein Chalet am Arlberg sowie ein Privatjet, sind auf Gesellschaften im Signa-Umfeld und nicht direkt auf Benko zugelassen. Die Konsequenz: Die Privatstiftungen dürften unangetastet bleiben, doch der Konkursverwalter hat die Befugnis, Benkos Transaktionen rückabzuwickeln, sollte dies nötig sein, um Gläubiger zu entschädigen. Es steht allerdings fest, dass die österreichischen Finanzbehörden bereits Forderungen in Höhe von etwa zwei Millionen Euro an den Geschäftsmann gerichtet haben. Des Weiteren bemüht sich der Staatsfonds Mubadala aus Abu Dhabi um die Zurückgewinnung von 713 Millionen Euro sowohl von Benko als auch von Signa-Gesellschaften.
Die Signa-Gruppe, zu deren Imperium unter anderem die insolvente Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof und das Berliner Luxuskaufhaus KaDeWe gehören, schlitterte durch die anhaltende Zins- und Kostensteigung in die Krise, die eine Reihe von Verkäufen notwendig macht, darunter das noch in Bau befindliche Elbtower-Projekt in Hamburg. Die finanziellen Turbulenzen um die Signa-Gruppe haben auch eine Welle von Eigentumswechseln in Wien ausgelöst, darunter ein hochkarätiges Geschäftsviertel und das Gebäude des österreichischen Verfassungsgerichtshofes.
Die Möglichkeit, innerhalb des Konkursverfahrens einen Sanierungsplan auszuarbeiten, bleibt Benko offen. Gemäß Experten könnte die Entscheidung gegen ein direkt angestrebtes Sanierungsverfahren darauf hinweisen, dass Benko nicht über die nötigen Mittel verfügt, um eine Mindestquote der Gläubigerforderungen zu erfüllen. (eulerpool-AFX)