EU verabschiedet Lieferkettengesetz zur Stärkung globaler Menschenrechte
In einem bedeutenden Schritt zur Förderung der Menschenrechte weltweit hat die Europäische Union ein neues Lieferkettengesetz verabschiedet. Die Vereinbarung, die von den Mitgliedsstaaten in Brüssel finalisiert wurde, sieht vor, dass große Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen, wie Kinder- oder Zwangsarbeit in ihren Lieferketten, die zu ihrem Profit beitragen, vor europäischen Gerichten belangt werden können. Dieser legislative Schritt folgt auf die Zustimmung des Europaparlaments im vorangegangenen Monat, womit der Prozess nun zur finalen Ausführung bereitsteht.
Zusätzlich verpflichtet das Gesetz Unternehmen dazu, Klimaschutzpläne zu entwickeln, die sicherstellen sollen, dass ihre Geschäftsmodelle in Einklang mit dem globalen Anspruch stehen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu limitieren.
Der Anwendungsbereich der Regelungen wurde im Laufe der Verhandlungen eingeschränkt, sodass sie auf weniger Unternehmen zutreffen als ursprünglich vorgesehen. Die Vorschriften betreffen nun Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro, nachdem eine fünfjährige Übergangsphase abgelaufen ist. In der ersten Phase werden Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro einbezogen, welche nach einem Jahr auf solche mit 4000 Mitarbeitern und 900 Millionen Euro Umsatz reduziert werden.
Innerhalb der deutschen Bundesregierung gab es Debatten über das neue Gesetz. Während FDP-Mitglieder das Vorhaben als zu bürokratisch und risikoreich für Unternehmen ansehen, begrüßen SPD- und Grünen-Politiker die Regelung. Die EU-Richtlinie baut auf dem bereits bestehenden deutschen Lieferkettengesetz auf und erweitert dieses in bestimmten Bereichen, beispielsweise hinsichtlich der Unternehmenshaftung.
Nach der Veröffentlichung des Gesetzestextes im Amtsblatt der EU steht den Mitgliedsstaaten eine Frist von zwei Jahren zur Verfügung, um die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. (eulerpool-AFX)