EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf historisches Lieferkettengesetz
Die Europäische Union setzt ein deutliches Zeichen für Menschenrechte und Umweltschutz: Nach intensiven Verhandlungen haben die EU-Staaten nun das umfangreiche europäische Lieferkettengesetz einstimmig verabschiedet, wobei sich Deutschland und neun andere Länder der Stimme enthielten. Die Zustimmung erfolgt im Zuge der finalen Abstimmung in Brüssel. Mit der baldigen Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird das Gesetz rechtskräftig und gibt den Staaten zwei Jahre Zeit zur nationalen Implementierung.
Das Gesetz hat zum Ziel, die Einhaltung von Menschenrechten entlang globaler Lieferketten sicherzustellen und große Unternehmen in die Pflicht zu nehmen. Es richtet sich gegen Missstände wie Kinder- oder Zwangsarbeit und fordert Unternehmen auf, geschäftlichen Einfluss geltend zu machen, um die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Unter anderem müssen Unternehmen von Zulieferern Zusicherungen fordern und bei Bedarf kleinere Betriebe unterstützen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das Gesetz eine Erleichterung, da sie sich stärker auf die Verantwortung der Firmen verlassen können, argumentiert Jochen Geilenkirchen vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Eine Studie des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nennt die zu erwartenden Kostensteigerungen als überschaubar.
Positive Resonanz gibt es auch aus der Politik und Zivilgesellschaft. Entwicklungsministerin Svenja Schulze sprach von einer "guten Nachricht für unter miserablen Arbeitsbedingungen leidende Menschen", während Johannes Heeg von der Initiative Lieferkettengesetz den Beschluss als Erfolg der Zivilgesellschaft und als Paradigmenwechsel bezeichnete.
Wirtschaftsvertreter wie DIHK und VDA äußern sich kritisch und fordern eine Aussetzung des deutschen Gesetzes bis zur Umsetzung der EU-Regelungen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Der europäische Rechtsakt unterscheidet sich vom deutschen Gesetz insbesondere durch die Haftung und den Geltungsbereich für Unternehmen.
Bei Verstößen gegen das neue Gesetz können durch die jeweils benannten nationalen Aufsichtsbehörden strenge Strafen verhängt werden, wobei die Sanktionen bis zu fünf Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes betragen können.
Die Verhandlungen des Gesetzes im europäischen Kontext wurden durch die Ablehnung seitens der FDP und die Befürwortung von SPD und Grünen innerhalb der deutschen Regierungskoalition beeinflusst, was letzendlich zur deutschen Enthaltung führte. (eulerpool-AFX)