EU justiert Agrarhandel mit Ukraine neu – Kompromiss zwischen Solidarität und Marktschutz
Die Europäische Union hat eine neue Handelsregelung mit der Ukraine vereinbart, die die bisherigen Zoll- und Quotenbefreiungen für Agrarprodukte ersetzt. Der Schritt folgt auf mehr als drei Jahre nahezu uneingeschränkter Marktzugänge, die nach Beginn der russischen Invasion eingeführt wurden, um die ukrainische Wirtschaft zu stützen. Das neue Abkommen versucht, den politischen Spagat zwischen wirtschaftlicher Solidarität mit Kiew und wachsendem Unmut in der europäischen Landwirtschaft zu meistern.
Im Kern des neuen Arrangements stehen differenzierte Zugangskonditionen: Für sensible Produkte wie Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig gelten künftig nur moderate Quotensteigerungen im Vergleich zur Vor-Kriegsregelung. Damit reagiert die EU auf massive Proteste aus Mitgliedstaaten wie Polen, wo heimische Bauern durch den Importdruck zunehmend unter Druck geraten sind.
Gleichzeitig wurde für „nicht sensible Produkte“ eine vollständige Marktöffnung vereinbart. Für andere Produktgruppen sind technische Anpassungen vorgesehen, die sowohl ukrainischen Exportinteressen als auch europäischem Marktschutz Rechnung tragen sollen. Die Details dazu werden derzeit noch finalisiert, das Abkommen steht unter Vorbehalt juristischer Überprüfung.
„Dieses Abkommen stellt unter den aktuellen geopolitischen Bedingungen das bestmögliche Ergebnis dar“, sagte EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič am Montag. Er sprach von einem „ausgewogenen, fairen und realistischen“ Kompromiss. Klar ist: Die EU will an ihrer Unterstützung für die Ukraine festhalten – aber ohne dabei die eigene Marktordnung zu destabilisieren.

