EU erneuert Sanktionen gegen Iran: Ein Schritt zurück zu alten Gewohnheiten
Die Europäische Union hat beschlossen, nach gescheiterten Rettungsversuchen des internationalen Atomabkommens mit dem Iran, die zuvor ausgesetzten Sanktionen erneut in Kraft zu setzen. Diese Entscheidung beinhaltet umfassende Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit iranischer Frachtflugzeuge auf EU-Flughäfen sowie ein Verbot der Wartung dieser Flugzeuge und Schiffe, die spezifische Materialien transportieren, wie es aus dem Beschluss des Rates der Mitgliedstaaten hervorgeht.
Darüber hinaus umfasst das Sanktionspaket ein Import-, Erwerbs- und Transportverbot für Rohöl, Ölprodukte und Erdgas. Auch der Handel mit bestimmten Softwareprodukten, Energietechnik, Schiffsausrüstungen, Edelmetallen und Diamanten ist untersagt. Für Personen, die mit dem iranischen Atomprogramm in Verbindung stehen, werden erneut Einreiseverbote und Vermögenssperren verhängt, ebenso wie für korrespondierende Unternehmen und Organisationen.
Dieser Schritt erfolgt als Reaktion der EU auf das Auslaufen der Frist, die von Deutschland, Großbritannien und Frankreich zur Rettung des Nuklearabkommens in die Wege geleitet worden war. Am Wochenende wurden in der Folge erneut UN-Sanktionsregeln aktiv, die auch die EU berücksichtigen muss. Das Atomabkommen von 2015 war ursprünglich eingeführt worden, um die atomare Aufrüstung des Iran zu verhindern, im Tausch gegen Sanktionserleichterungen. Da der Iran jedoch seinen Verpflichtungen nicht nachkam, sieht sich die internationale Gemeinschaft nun gezwungen, die Strafmaßnahmen wiederherzustellen.
Die erneuten Sanktionen ergänzen die bestehenden Maßnahmen der EU, die wegen Menschenrechtsverletzungen im Iran sowie der militärischen Unterstützung des russischen Angriffs auf die Ukraine verhängt wurden. Diese umfassen auch ein fortbestehendes Waffenembargo.

