Erste Verwertungsgesellschaft für Videospiele erhält grünes Licht
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Deutsche Patent- und Markenamt der neuen "Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games" (VHG) in München die Erlaubnis erteilt, ihre Geschäfte aufzunehmen. Diese Gesellschaft ist darauf spezialisiert, die Urheberrechte der Spieleentwickler zu schützen und deren Vergütungsansprüche durchzusetzen. Nach dem Vorbild der Gema und VG Wort soll die VHG sicherstellen, dass die Schöpfer von Videospielen für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden.
Ein trügerischer erster Gedanke wäre die Annahme, dass nun alle Gamer zur Kasse gebeten würden. Doch geht es nicht um das bloße Spielen, sondern um die Speicherung von Mitschnitten und Screenshots – ein Prozess, der in der Rechtssprache als "Privatkopie" bekannt ist. Youtuber, die umfangreiche Spielszenen mit Kommentaren veröffentlichen, sind von dieser Definition jedoch ausgeschlossen, was die Reichweite dieser neuen Regelung einschneidet.
Die VHG wird im Gegensatz zur Gema kaum im Rampenlicht stehen, denn statt private Nutzer zu verfolgen, richtet sie ihre Aufmerksamkeit auf die Hersteller von Geräten und Speichermedien. Diese sollen in Zukunft für die Speicherung von Mitschnitten finanzielle Beiträge leisten. Diese Maßnahmen kommen sowohl Spieleentwicklern als auch Publishern zugute und sichern deren finanzielle Ansprüche.
Das Deutsche Patent- und Markenamt, das für den Schutz von Patenten und Marken sowie die Beaufsichtigung von insgesamt 14 Verwertungsgesellschaften verantwortlich ist, unterstreicht mit dieser Genehmigung seine wichtige Rolle im kreativen Wirtschaftszweig. Neben der Gema gehören auch die VG Wort und die VG Bild-Kunst zu den prominenteren Organisationen in diesem Bereich, die Urheberrechte unter anderem für Autoren, Künstler und Filmemacher schützen.

