Einzelfallprüfung bei Pflegeleistungen: Vorschlag trifft auf Gegenwind
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler, hat vorgeschlagen, die Leistungen für Haushaltshilfen im Pflegegrad 1 künftig individuell festzulegen, anstatt pauschal bis zu 131 Euro monatlich an alle Pflegebedürftigen zu zahlen. Ihrer Meinung nach sollte im Rahmen der Begutachtung entschieden werden, ob und welche Art von Haushaltshilfe im Einzelfall sinnvoll ist. Diese neue Herangehensweise soll verhindern, dass Pflegebedürftige durch mangelnde Aktivität noch immobil werden, betont die CSU-Politikerin gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Bewegung sei schließlich im Alter besonders essentiell, um den Kreislauf und die Muskulatur zu stärken.
Der Vorschlag stieß jedoch auf Kritik von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Nach aktueller Regelung haben zuhause lebende Pflegebedürftige Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, der auch für Aktivitäten wie Begleitung zum Arzt oder Einkäufe genutzt werden muss. Die Kosten für diese Leistungen übersteigen häufig den Erstattungsbetrag. Zudem betont Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, dass der Betrag keine Barleistung ist, sondern lediglich wenige Stunden Entlastung im Monat ermöglicht.
Brysch bezeichnet die Äußerungen Stafflers als „verletzend“ für viele Bedürftige, denn Putzen sei keine physiotherapeutische Maßnahme. Er warnt zudem vor einem neuen Bürokratieaufwand, der mit der vorgeschlagenen Einzelfallprüfung auf die Pflegebedürftigen zukommen könnte.

