E.ON: Energieversorger bietet Vorruhestand ab 54 Jahren an
Düsseldorf (www.aktiencheck.de) - Der Energieversorger E.ON AG hat sich einem Medienbericht zufolge nach langem Streit jetzt mit den Betriebsräten auf einen Sozialplan zum Abbau der 6.000 Arbeitsplätze in Deutschland geeinigt.
Nach Informationen der "Rheinischen Post" (Donnerstag) können demnach Mitarbeiter bis Jahrgang 1958 in den Vorruhestand gehen. Das betrifft also Beschäftigte, die 54 Jahre und älter sind. Wer besonders lange bei E.ON tätig war, darf sogar mit 53 Jahren gehen, wie Gabriele Gratz, Chefin des Ruhrgas-Betriebsrates, der Zeitung sagte. Sie hat zusammen mit den Betriebsrats-Chefs anderer großer E.ON-Töchter den Sozialplan ausgehandelt. Gratz geht davon aus, dass über 1.000 E.ON-Mitarbeiter in Deutschland Anspruch auf den Vorruhestand haben. Der Konzern zahlt ihnen bis zu 70 Prozent des letzten Nettogehalts. Zudem übernimmt er die Krankenkassen-Beiträge und zahlt einen Ausgleich für ausfallende Beiträge zur Rentenversicherung.
Alternativ sieht der Sozialplan nach Angaben der Zeitung hohe Abfindungen vor. E.ON zahlt 1,2 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr. Das heißt: Wer 30 Jahre lang im Konzern gearbeitet hat und 5.000 Euro brutto verdient, erhält 180.000 Euro. Sprecher Guido Knott bestätigte gegenüber der Zeitung die Vereinbarung: "Wir sind davon überzeugt, mit den im Mustersozialplan enthaltenen Leistungen die notwendigen Maßnahmen sozialverträglich umsetzen zu können."
Die Aktie von E.ON notierte zuletzt bei 14,89 Euro. (14.06.2012/ac/n/d)