Dresden: Mordanklage nach Tod im Gerichtssaal

Dresden (dpa) - Für die Staatsanwaltschaft war es ein heimtückischer Mord aus Fremdenhass: Acht Wochen nach dem gewaltsamen Tod einer 31-jährigen Ägypterin im Landgericht Dresden ist der Täter offiziell angeklagt worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28 Jahre alten Russlanddeutschen Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Das teilte die Anklagebehörde am Dienstag in Dresden mit. Das Motiv sei ausgeprägter Hass auf Nichteuropäer und Moslems. «Er hat heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt», sagte Sprecher Christian Avenarius. Der Mann war noch im Gerichtssaal festgenommen worden. «Er hat sich bisher nicht geäußert.»

Laut Staatsanwaltschaft hat er als Angeklagter in einem Berufungsprozess am 1. Juli mit einem Küchenmesser auf die schwangere Zeugin Marwa El-Sherbini und deren Mann eingestochen. Er habe das Messer mit 18 Zentimeter langer Klinge unbemerkt im Rucksack mit in den Saal genommen. Dann habe er mindestens 16 Mal in Rücken- und Brustbereich sowie in den rechten Arm der Ägypterin gestochen. «Sie erlitt schwere Organverletzungen und starken Blutverlust, denen sie trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen noch am Tatort erlag», sagte Avenarius.

Ihrem Mann, der sie schützen wollte, stach der 28-Jährige mindestens 16 Mal in den Kopf, Hals, Oberkörper und Arm. Der an einem Dresdner Max-Planck-Institut tätige Zellforscher wurde lebensgefährlich verletzt. Ein hinzueilender Bundespolizist hatte den Doktoranden zudem versehentlich für den Angreifer gehalten und ihm zusätzlich zu den Stichverletzungen ins Bein geschossen.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Beamten sei noch nicht abgeschlossen, sagte Avenarius. Der im russischen Perm geborene Angeklagte, der seit 2003 in Deutschland lebe, müsse mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Ein psychiatrischer Sachverständiger halte ihn für schuldfähig.

Der Mann hatte sein Opfer im Sommer 2008 auf einem Spielplatz als «Islamistin» und «Terroristin» beschimpft. Die junge Mutter zeigte ihn an. Die wegen Beleidigung vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe akzeptierte der gelernte Lagerist, der für eine Zeitarbeitsfirma jobbte und Hartz IV bezog, nicht. Bei der Verhandlung am 1. Juli drohte dem Mann, der sich bereits im Amtsgericht ausländerfeindlich geäußert hatte, eine Freiheitsstrafe. Mit dem Prozess gegen ihn wird laut Landgericht Ende 2009 oder Anfang 2010 gerechnet.

Die Bluttat hatte in der islamischen Welt eine Welle der Empörung, Wut und Trauer ausgelöst. Im Iran und in ihrer Heimat gilt die Ägypterin als Märtyrerin. Vereinzelt wurden auch Rufe nach Vergeltung laut. Vorübergehend geriet die Bundesregierung in die Kritik, weil sie angeblich den Mord anfangs nicht klar verurteilte. Die Regierung wies das zurück.

Der 32-jährige Witwer befindet sich derzeit in der Rehabilitation, der dreijährige Sohn lebt bei Verwandten der Frau in Ägypten.

Kriminalität / Justiz
25.08.2009 · 15:37 Uhr
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