DFB-Sportgericht: Kein Wiederholungsspiel nach "Phantom-Tor"
Frankfurt/Main (dts) - Die Bundesliga-Partie zwischen 1899 Hoffenheim und Bayer 04 Leverkusen, die die Leverkusener durch ein "Phantom-Tor" von Stefan Kießling mit 2:1 für sich entscheiden konnten, wird nicht wiederholt. Das DFB-Sportgericht wies den Einspruch von Hoffenheim am Montag zurück. "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich ein Einspruchsgrund nicht nachweisen", sagte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, zur Begründung.
Der Schiedsrichter der Partie, Felix Brych, habe eine "unanfechtbare Tatsachenentscheidung" getroffen, so Lorenz. "Die Entscheidung mag unter sportlichen Gesichtspunkten unbefriedigend sein, entspricht aber der Regel- und Gesetzeslage." Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Der Schiedsrichter der Partie, Felix Brych, habe eine "unanfechtbare Tatsachenentscheidung" getroffen, so Lorenz. "Die Entscheidung mag unter sportlichen Gesichtspunkten unbefriedigend sein, entspricht aber der Regel- und Gesetzeslage." Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.