Deutschland plant schärfere Gesetze gegen Lachgas und K.o.-Tropfen
In einer bedeutenden gesetzgeberischen Initiative hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken verabschiedet, der den Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige in Deutschland verbieten soll. Zusätzlich zu den Beschränkungen im Online-Handel und an Selbstbedienungsautomaten, zielt der Entwurf der Ministerin darauf ab, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu dieser Substanz zu erschweren. Eine ebenfalls angestrebte Verschärfung betrifft chemische K.o.-Tropfen, deren Verfügbarkeit stark eingeschränkt werden soll.
Gesundheitsministerin Warken betonte die Risiken von Lachgas, das zunehmend als Partydroge konsumiert wird. Neben potenziellen Bewusstseinsverlusten warnt Warken vor bleibenden Nervenschäden, insbesondere bei jungen Konsumenten. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck drückte sich unmissverständlich aus: Lachgas sei keinesfalls ein 'harmloser Partygag'. Einfacher Zugang und geschmacksverstärkte Varianten tragen dazu bei, die Droge besonders bei Jugendlichen beliebt zu machen.
Lachgas, chemisch als Distickstoffmonoxid bekannt, wird häufig über Luftballons zur Erzeugung eines kurzen Rauschzustands eingeatmet. Einsatz findet es ursprünglich in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel. Der übermäßige Gebrauch birgt allerdings ernsthafte Gefahren wie Erfrierungen durch Kühleffekte der Kartuschen und Verletzungen durch hohen Gasdruck.
Zusätzlich zum Lachgas stehen auch die Chemikalien Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol im Fokus neuer gesetzlicher Regelungen. Diese Substanzen werden als K.o.-Tropfen gefürchtet, die heimlich Drinks beigemischt werden können, um die Opfer bewusstlos zu machen. Der Gesetzesentwurf sieht hier ein 'Umgangsverbot' vor, das Herstellung und Handel erheblich einschränken soll.
Der Entwurf wird nun dem Bundestag zur Verabschiedung vorgelegt, mit einer geplanten Inkraftsetzung drei Monate nach Verkündung. Diese Zeitspanne soll Unternehmen die Möglichkeit geben, sich auf die neuen Bestimmungen einzustellen. Auch wenn Vorgänger Karl Lauterbach ähnliche Vorhaben nicht umsetzen konnte, haben einzelne Regionen bereits eigene Maßnahmen getroffen.
Trotz der umfassenden Verbote wird es auch Ausnahmen geben, etwa für die gängige Verwendung von Lachgas in Sprühsahne. Kartuschen mit bis zu acht Gramm Lachgas bleiben für diesen Zweck erlaubt, um die Zubereitung von Schlagsahne nicht zu beeinträchtigen.

