CSU: Bildungs-Chip möglicherweise verfassungswidrig

Berlin (dpa) - In der CSU wächst der Widerstand gegen die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Reform von Hartz IV. Eine Chipkarte, mit der Kinder von Hartz-IV-Empfängern Leistungen wie Nachhilfestunden bezahlen können, verstoße möglicherweise gegen das Grundgesetz.

Das sagte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) dem Nachrichten-Magazin «Spiegel». Sie habe verfassungsrechtliche Bedenken, weil die Karte zur Diskriminierung führen könne, sagte die Ministerin: «Wenn ein Kind damit bezahlt, dann wird für jeden erkennbar, dass es aus einer armen Familie stammt.»

Nach der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Neuregelung der Bedarfssätze für Kinder aus Hartz-IV-Familien prüft von der Leyen derzeit einen Bildungschip. Er soll den betroffenen Kindern kostenlosen Zugang zu Musik- und Sportkursen, Schwimmbädern oder Museen ermöglichen. Das Verfassungsgericht hat eine Neuregelung bis zum 1. Januar kommenden Jahres verlangt.

Arbeitsmarkt / Soziales / Hartz IV
28.08.2010 · 18:27 Uhr
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