Bundestag beschließt schärfere Maßnahmen gegen Greenwashing: Unternehmen in der Pflicht

In einem richtungsweisenden Schritt hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Maßnahmen gegen sogenanntes Greenwashing verschärfen soll. Ziel der Neuregelung ist es, irreführende Darstellungen über die Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit von Produkten wirksam einzudämmen. Unternehmen, die mit Schlagworten wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werben, müssen künftig entsprechende Nachweise erbringen können. Andernfalls drohen ihnen Abmahnungen und womöglich sogar Schadensersatzforderungen. Diese Belastung dürfte so manchem Werbestrategen die Stirn in Sorgenfalten legen.
Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzes ist die strenge Reglementierung von Nachhaltigkeitssiegeln. Nur Zertifikate, die auf gesicherten Systemen beruhen oder von staatlicher Seite abgesegnet sind, dürfen künftig auf den Produkten prangen – eine Maßnahme, die chaotische Siegeldschungel ordnen soll. Der Gesetzesentwurf fand Unterstützung von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Grünen, während ihn die anwesenden Abgeordneten der AfD und der Linksfraktion ablehnten, wie Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) anmerkte.
Die Umsetzung der Neuregelungen ist für den 27. September 2026 angesetzt, wobei der Bundesrat eine längere Abverkaufsfrist für bereits produzierte Artikel forderte. Doch diesen Wunsch konterte der Bundestagsausschuss mit dem Verweis auf stringentere EU-Vorgaben. Man empfiehlt stattdessen der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), sich in Brüssel für eine angemessene Fristverlängerung starkzumachen. „Verpackungen sollen nicht vernichtet werden müssen“, erklärt die SPD-Abgeordnete Nadine Heselhaus mit Blick auf den Balanceakt zwischen Umweltpolitik und Praxis. Kritische Stimmen kommen indes von Bundesrat und Nationalem Normenkontrollrat, die den damit verbundenen bürokratischen Aufwand bemängeln.

