Bundesregierung verhängt weitreichende Verbote für Lachgas und K.o.-Tropfen
Ab dem 12. April tritt in Deutschland ein umfassendes Verbot für Lachgas in Kraft, einer Substanz, die zunehmend als Partydroge bei der jüngeren Bevölkerung beliebt ist. Dies geht aus der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt hervor. Zukünftig ist sowohl der Erwerb als auch der Besitz von Lachgas für Minderjährige untersagt. Zudem sind der Online-Handel und der Kauf über Automaten ebenfalls verboten. Die Verfügbarkeit von chemischen K.o.-Tropfen erfährt ebenfalls Einschränkungen, da diese häufig als "Vergewaltigungsdroge" missbraucht werden.
Das neue Gesetz, entwickelt von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und im Dezember durch den Bundesrat bestätigt, sieht eine dreimonatige Übergangsfrist bis zur vollständigen Umsetzung der Regelungen vor. Diese Zeit soll es Handel und Automatenbetreibern ermöglichen, sich den neuen Bestimmungen anzupassen.
Die Beweggründe hinter diesen gesetzlichen Maßnahmen sind die erheblichen Gesundheitsrisiken, die gerade für Minderjährige durch den Konsum von Lachgas bestehen. Gesundheitsministerin Warken betonte die Gefahren wie Bewusstlosigkeit und dauerhafte Nervenschäden. Besonders brisant ist die Art des Konsums: Lachgas wird in der Regel über Luftballons eingeatmet, um einen Rauschzustand zu erzeugen. Strenge Regulierungen gelten außerdem für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO), die in Getränke gemischt als K.o.-Tropfen bekannt sind.

