Bundesnetzagentur erleichtert Breitbandausbau - 30 Mbit/s ist neue Untergrenze

Der regionale DSL-Anbieter EWE TEL hatte sich im Mai bei der Bundesnetzagentur beschwert, dass die Deutsche Telekom ihr vorhandenes Breitbandnetz nicht ausbaue, das EWE TEL dann über die Anmietung der sogenannten letzten Meile mitnutzen wolle. Die Aufsichtsbehörde hat dies nun am 17. Juli angeordnet und neue Kriterien für den Breitbandausbau gesetzt. Andere Anbieter können sich jetzt darauf berufen.

Im Durchschnitt 30 Mbit/s beim Kunden

Alternative Anbieter erhalten mit dieser Entscheidung einen besseren Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Deutschen Telekom. Der Ex-Monopolist ist gezwungen, zusätzliche Kabelverzweiger (KVz) in Kundennähe und zusätzliche Schaltverteiler im Vorfeld zu errichten, wenn die durchschnittliche Bandbreite bei den dort angeschlossenen Kunden unter 30 Mbit/s im Downstream und unter 5 Mbit/s im Upstream fällt. Diese Grenze lag bisher bei 1 Mbit/s bzw. 128 Kbit/s.

Durch die neuen Grenzwerte ist die Telekom gezwungen, neue Schaltverteiler und Kabelverzweiger näher am Kunden zu errichten und diese den alternativen DSL-Anbietern als Einspeisungspunkte zur Verfügung zu stellen. Damit werden mehr Kunden einen Internetanschluss mit hoher Bandbreite erhalten können.

Auf näheren Kabelverzweiger wechseln

Ebenfalls entschieden hat die Bundesnetzagentur, dass die Telekom eine Anschlussleitung verlegen muss, wenn dadurch eine höhere Bandbreite ermöglicht wird. Das kann dann der Fall sein, wenn ein neuer Kabelverzweiger nach dem Anschluss näher am Kunden errichtet wurde. Der alternative Anbieter hat dafür aber die Kosten zu tragen.

"Die Herausforderungen einer flächendeckenden Breitbanderschließung können nicht von einem Unternehmen alleine, sondern nur in einer gemeinsamen Anstrengung aller Marktakteure gestemmt werden. Wir wollen deshalb, dass der Ausbau von modernen Breitbandnetzen von möglichst allen Netzbetreibern zügig vorangetrieben werden kann, um die Breitbandziele der Bundesregierung zu erreichen", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Vectoring nicht behindern

Nicht stattgegeben hat die Bundesnetzagentur dem Antrag, auf Wunsch die Signalrichtung bei der DSL-Übertragung zu ändern. Störungen im Netz könnten nicht ausgeschlossen werden.

Die Bundesnetzagentur hat bei ihrer Entscheidung darauf geachtet, dass die verbesserten Zugangsmöglichkeiten zum Anschlussnetz der Telekom nicht den Einsatz der Vectoring-Technik behindern.
[onlinekosten.de] · 18.07.2014 · 11:01 Uhr
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