BGH urteilt über Klausel zu Gaspreiserhöhungen
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof spricht heute sein Urteil über eine Klausel zu Gaspreiserhöhungen. Viele Gasversorger hatten Jahrzehnte lang eine Klausel verwendet, die ihnen eine stetige Anhebung der Preise zubilligte. Der BGH hatte diese im Jahr 2004 für nichtig erklärt. Weil in den Verträgen so eine Lücke entstand, ist aus Sicht des BGH nun eine Regelung nötig, die sowohl den Kunden als auch den Gasversorgern gerecht wird. Zugrunde liegen zwei Verfahren zur Rückzahlung von Geldern im Zuge von Gaspreiserhöhungen.