Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig
Karlsruhe (dts) - Die derzeit geltende Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig. Das gab soeben das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekannt. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.