Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig

Karlsruhe (dts) - Die derzeit geltende Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig. Das gab soeben das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekannt. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.
DEU / Arbeitsmarkt / Justiz
09.02.2010 · 10:11 Uhr
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