Begründung der Kündigung auch bei Befristung

Düsseldorf, 13.03.2024 (lifePR) - Auch ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe einer ordentlichen Kündigung zu informieren, wenn dies bei Dauerbeschäftigten vorgesehen ist. Unterbleibe dies, könne – ungeachtet der diskriminierenden Wirkung – das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt sein, entschied laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof (Az.: C-715/20).

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Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 13.03.2024 · 09:37 Uhr
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