Karlsruhe (dpa) - Bürger aus Nicht-EU-Staaten dürfen nicht vom Landeserziehungsgeld in Bayern ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die bayerische Regelung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Es gebe keinen legitimen Grund für den ...

Kommentare

(4) Philonous · 08. März 2012
Ansonsten Art.3GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
(3) setto · 08. März 2012
@1, warum? Erziehungsgeld bekommt nur jemand, der bis zum Mutterschutz gearbeitet hat, also auch Leistung erbracht hat. Warum sollen Nicht-EU-Bürger davon ausgeschlossen werden? Außerdem, wenn man es ganz abschafft, was denkst du wieviel Kinder, deren Eltern zur arbeitenden Bevölkerung gehören, dann noch geboren werden? Ich denke mal, erheblich weniger
(2) Kelle · 08. März 2012
So ein Mist, schon wieder wurde Diskriminierung von Kanacken verboten...
(1) NetEagle · 08. März 2012
dann einfach komplett streichen...
 
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