Assange scheitert im Kampf gegen Auslieferung

London (dpa) - Der Internet-Rebell und Wikileaks-Gründer Julian Assange hat im Kampf gegen seine Auslieferung erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Der 40 Jahre alte Australier darf von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden.

Das entschied der Londoner High Court am Mittwoch in zweiter Instanz. Schweden wirft ihm Sexualstraftaten vor. Das Gericht verwarf damit eine Berufung von Assange gegen ein Urteil in erster Instanz.

Assange hat nun eine weitere Möglichkeit zur Berufung am Supreme Court. Diese muss er binnen 14 Tagen schriftlich einreichen. Das Gericht will danach innerhalb weniger Tage entscheiden, ob die Berufung angenommen wird. Assange selbst ließ die nächsten Schritte in seinem Verfahren zunächst offen. Reporterfragen vor dem Gerichtssaal beantwortete er nicht.

Sein schwedischer Anwalt Björn Hurtig sagte in Stockholm, Assange sei während seines Aufenthaltes in Schweden jederzeit zu Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft bereit gewesen. «Das Ganze ist übertrieben», sagte Hurtig. Der Anwalt der beiden schwedischen Frauen die im Zentrum der Anschuldigungen gegen Assange stehen, Claes Borgström, geht von einer Verzögerung von bis zu einem Jahr aus, sollte einem weiteren Berufungsantrag stattgegeben werden.

Um ein weiteres Verfahren beim Supreme Court zu erzwingen, müsste es Assange und seinen Anwälten gelingen, den Fall als «grundsätzliches Rechtsproblem» für Großbritannien darzustellen. Seine Anwälte deuteten an, sie würden die Frist von 14 Tagen dafür ausschöpfen. Sollte die Berufung abgelehnt werden, müsste Assange innerhalb von zehn Tagen ausgeliefert werden.

Schweden wirft dem Wikileaks-Gründer vor, in dem skandinavischen Land im August 2010 sexuelle Gewalt gegen zwei Frauen ausgeübt zu haben. Er soll im August 2010 nacheinander Sex mit den beiden Frauen gehabt haben, ohne deren Einwilligung ungeschützt, wie es heißt. Das kann in Schweden als Vergewaltigung gewertet werden.

Der Internet-Enthüller argumentiert dagegen, es gebe bisher nicht einmal eine Anklage gegen ihn in Schweden. Der EU-weite Haftbefehl zu seiner Auslieferung sei nur erwirkt worden, um ihn zu einer Befragung nach Schweden zu holen. Dies sei nicht rechtens und nicht verhältnismäßig.

Außerdem hatte Assange wiederholt geltend gemacht, er fürchte eine Auslieferung von Schweden in die USA. Seine Plattform Wikileaks hatte Tausende vertrauliche Unterlagen unter anderem aus US-Botschaften an die Öffentlichkeit gebracht. Assange lebt seit Februar auf dem Anwesen eines befreundeten Journalisten in England unter strengen Auflagen. Er muss eine elektronische Fußfessel tragen und sich täglich bei der Polizei melden.

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Urteil mit Begründung
Kriminalität / Internet / Großbritannien
02.11.2011 · 14:49 Uhr
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