Analyse: Rote Karte für Ölpreisbindung

Karlsruhe (dpa) - Gaspreise sind beim Bundesgerichtshof (BGH) ein Dauerthema. Mehrfach haben die Karlsruher Richter Klauseln in sogenannten Sonderverträgen gekippt.

Am Mittwoch war es wieder soweit: In einem Grundsatzurteil erklärten sie die «HEL-Preisanpassungsklausel (HEL steht für extra leichtes Heizöl) in Erdgas-Sonderkundenverträgen der RheinEnergie (Köln) sowie der Stadtwerke in Dreieich bei Offenbach für unwirksam - und urteilten damit erstmals zur umstrittenen Ölpreisbindung. Einmal mehr war es ein Urteil zugunsten der Verbraucher: Denn laut BGH dürfen Gaspreise für Privatleute nicht ausschließlich vom Ölpreis abhängen. Wie sehr die Verbraucher allerdings von der Entscheidung profitieren, wird in der Branche allerdings höchst unterschiedlich bewertet.

Das unabhängige Verbraucherportal toptarif.de sieht wenig Chancen, das infolge des Urteils die Gaspreise sinken. Die Energie-Expertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW), Claudia Kemfert, dagegen schon. Zentrale Preisbildungsmechanismen - beispielsweise in langfristigen Lieferverträgen - blieben von der Urteil völlig unberührt, so ein toptarif-Sprecher. Laut Kemfert müsse der Gaspreis sich künftig an dem Börsenpreis orientieren, der weit niedriger ist als der jetzt bezahlte, sagte sie der in Erfurt erscheinenden «Thüringer Allgemeinen» (Donnerstag).

Ähnlich wie toptarif schätzt es der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ein: Es sei unklar, wie viele Privathaushalte tatsächlich betroffen seien. «Wir gehen aber davon aus, dass es nicht sehr viele sind, weil es viele unterschiedliche Klauseln gibt», sagte ein Verbandssprecher. Eine Einschätzung, die das Verbraucherportal verivox.de teilt. Große Auswirkungen jedoch sieht man dort für die Gasversorger. Die umstrittene Koppelung an den Ölpreis habe in der Vergangenheit vor allen Dingen für Gewerbekunden gegolten. «In den vergangen Jahren hat die Gaswirtschaft zunehmend versucht, entsprechende Klauseln bei Privatkunden anzuwenden», erklärte ein Sprecher. Um verlässlich kalkulieren zu können, sei die Branche auf rechtsgültige Preisklauseln angewiesen. «Die muss die Wirtschaft jedoch erstmal finden», meinte er. Das BGH-Urteil hat dies erschwert.

Ein BGH-Sprecher erwartet, dass die Versorger ihre Klauseln nun umstellen. Aus Sicht der Gaswirtschaft ist es angesichts der Karlsruher Urteile jedoch zunehmend schwierig, wasserfeste Klauseln aufzustellen. Ein Umstand, den Verbraucherschützer nicht unbedingt bedauern. Ihnen ist das «Kleingedruckte» bei den Versorgern ein Dorn im Auge. Mit dem jüngsten BGH-Urteil hofft der Verbraucherzentrale Bundesverband auf mehr Transparenz im Gasmarkt - und mehr Wettbewerb.

«Entscheidend ist, das wir mehr Wettbewerb in den Markt bekommen. Das BGH-Urteil hat die Bedingungen dafür verbessert», so Vorstand Gerd Billen. «Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer marktgerechten Preisbildung auf dem Gasmarkt», meinte auch der Präsident von Haus&Grund, Rolf Kornemann.

Das stellten auch die BGH-Richter fest und stützten darauf ihr Urteil: Sie monierten eine Koppelung an den Ölpreis nicht generell. Die Unternehmen müssten auch planen und kalkulieren können, so die Juristen. Als alleinige Grundlage tauge die Bindung an den Ölpreis jedoch nicht. Hintergrund: Mangels eines wirksamen Wettbewerbs gibt es derzeit noch keinen Marktpreis für Gas. Damit fehlen geeignete Faktoren, um Vergleiche anstellen zu können, wie sie gesetzlich erforderlich sind für entsprechende Preisklauseln.

Nach Einschätzung von Experten geht der Trend ohnehin weg von der Ölpreisbindung, die Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) als längst überholtes «Überbleibsel» aus den 60er Jahren bezeichnete. Die Branche biete zunehmend Alternativen - beispielsweise Festpreise auf Zeit, erklärte Wolfgang Lammeyer, Geschäftsführer der Stadtwerke Dreieich. Aber auch der Verbraucher selber könne den Wettbewerb anfachen, mahnte die Bundesnetzagentur. «Der Kunde sollte häufiger wechseln. Inzwischen gibt es zunehmend viele Möglichkeiten, auf diese Weise Druck auf die Branche auszuüben», sagte ein Sprecher.

Urteile / Verbraucher / Gaspreise
24.03.2010 · 22:50 Uhr
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