Ärzteschaft rückt von Erklärungspflicht für Organspende ab
Berlin (dpa) - Die deutsche Ärzteschaft rückt von ihrem Ziel ab, die Bürger durch eine Erklärungspflicht zur Organspende drängen zu wollen. Es habe sich gezeigt, dass der im Juni vom Ärztetag gefasste Beschluss, jeden Bürger zu einer klaren Aussage für oder gegen die Organspende zu verpflichten, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, sagte Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery der «Berliner Zeitung». Dies hätten Verfassungsjuristen festgestellt. In Deutschland gibt es einen dramatischen Mangel an Spenderorganen.