Ärzte dürfen keine weit entfernte Zweigpaxis eröffnen

Kassel (dpa) - Deutsche Ärzte dürfen keine zweite Praxis eröffnen, wenn diese zu weit vom Hauptsitz entfernt liegt. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass sich Ärzte durch die Entfernung nicht ausreichend um ihre Patienten kümmern könnten. Ein Arzt aus Fulda wollte im 128 Kilometer entfernten Bad Nauheim eine zweite Praxis eröffnen. Die Richter befanden, dass dadurch die Versorgung in Fulda gefährdet sei. Voraussetzung für eine Zweitpraxis ist demnach, dass die Patienten am Hauptsitz nicht darunter leiden.

Urteile / Gesundheit / Ärzte
09.02.2011 · 14:18 Uhr
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