Zwischenstand des Lizenzärgers des Handyportals...

setzt euch doch mal zusammen und schaut, ob es immer der gleiche verkäufer, also kontoinhaber ist, wo ihr den kaufbetrag hinüberwiesen habt!?

wenn ja, dann kann man da schon mal sich seinen teil denken. lasst es doch gemeinschaftlich bei einem anwalt prüfen, das spart zeit und kosten und dann legt euch eben einen weg zurecht, wie man da vorzugehen hat bzw. was man tun sollte.
 
Moin Moin,

Melde mich dann mal als 4ér Betrofener, Montag mal nen Anwalt raus suchen wie schön wenn man Rechtsschutzversichert ist...

Habe das Script von fastnetter hier im Forum gekauft...
 
.... und es werden sicherlich noch mehr ..

Könntest Du mir per PN deine Tel.-Nummer geben. Ich würde gern mit Dir einmal persönlich Kontakt aufnehmen .... ;)
 
...... ob es immer der gleiche verkäufer, also kontoinhaber ist, wo ihr den kaufbetrag hinüberwiesen habt!?......

In dieser Richtung wird ein mögicher (Betrugs)Nachweis schwerlich nachzuvollziehen sein. Es ist ja allgemein bekannt, dass dieses Script zum einen als einzelnes Script weiterverkauft wurde und zum anderen Bestandteil eines sog. Reseller-Waren-Shop ist/war. Somit dürfte dieses Teil von etlichen Leuten als Reseller Ware an genauso unzählig viele andere User weiterverkauft worden sein, die sich nun mit dieser Schei..... rumärgern müssen.

Außerdem gibt es die Möglichkeit der PayPal Zahlung. So habe ich bezahlt. Somit ist keine Kontoverbindung vorhanden. Aber letztlich ist der Empfänger der PayPal Zahlung bekannt und das ist anste1407 alias (xxxxxxxxxxxxxxxxx). Namen habe ich entfernt !!
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe das script von einem verkäufer bei ebay mit einer lizenz zum Weiterverkauf erworben und somit nach bestem wissen und gewissen gehandelt.
er hat es von der in diesem thread genannten faru gekauft die in dessau ein webdesign betreibt.
ich denke mal das mein verkäufer gegen die dame strafanzeige erstatten wird
 
ich habe das script von einem verkäufer bei ebay mit einer lizenz zum Weiterverkauf erworben und somit nach bestem wissen und gewissen gehandelt.

Das haben wir doch wohl alle. Und nicht nur mit einer Lizenz zum Weitererkauf .....

Sie haben die Lizenz und das Copyright der genannten Produkte erworben ...

Hinweis: Markierung in Fett erfolgte durch mich !

Nach meinem Rechtsempfinden bezieht sich diese Aussage auf die gesamten Inhalte und somit auch auf die Grafiken in diesem Projekt.
 
ich bin der meinung es gibt etwas wie - gutgläubiger erwerb nach bestem wissen und gewissen - und ich denke das liegt in diesem fall vor.
wer ist denn eigentlich die person die hier die ansprüche stellt ?
konnte im internet nichts finden.
 
@lary70 der eigentliche Besitzer der Bilder (Namen hast du ja auf deinen Schreiben), ist im grund auch egal wer das ist.

Ich Persönlich währe auch sauer wenn meine Teueren erstellten Bilder einfach so benutzt werden würden.

Wo bei ich eher die Leute anschreiben würde halt mir einer Unterlassung Erklärung und nicht eine außer Gerichtliche Strafe in horrenden Summen fordern würde.

Ps: Nur kurz als anmerkung bitte keine Namen hier schreiben hatt in anderen Beiträgen im Forum so weit ich weiß schon probleme gegeben.

und auch noch kurz folgende Info:

Fragen sollten allgemein formuliert sein, da konkrete Antworten als Rechtsberatung im Forum ausgelegt werden können, und das ist in D verboten.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich denke mal da muss ein gericht entscheiden wer hier an wen welche beträge zahlen muss.


@lary70 der eigentliche Besitzer der Bilder (Namen hast du ja auf deinen Schreiben), ist im grund auch egal wer das ist.

Ich Persönlich währe auch sauer wenn meine Teueren erstellten Bilder einfach so benutzt werden würden.

Wo bei ich eher die Leute anschreiben würde halt mir einer Unterlassung Erklärung und nicht eine außer Gerichtliche Strafe in horrenden Summen fordern würde.

Ps: Nur kurz als anmerkung bitte keine Namen hier schreiben hatt in anderen Beiträgen im Forum so weit ich weiß schon probleme gegeben.
 
Naja du musst unterscheiden zwischen Zivilrechtlicherklage und Strafanzeige.

Im moment haben alle Betroffenen die ich weiß nur eine Zivilrechtlicheklage am Bein, was mich persönlich etwas wundert ist, das ich zu erst zur Polizei (Strafanzeige) gehen würde und wenn das verfahren eingestellt wird Zivilrechtlich es versuchen würde.

Hier aber gleich eine Zivilrechtlichklage gekommen ist... :roll:

Leider hat sich Mirinda auch noch nicht gemeldet bei mir (ICQ) da Ihr fall ja schon etwas länger her ist...
 
vielleicht sollten wir mal telefonnummern austauschen.
wer interesse hat bitte mal per pn an mich
wenn es dann was neues gibt machen wir ne telefonkette
 
mal ein Tipp für Handy Bilder

googlte mal nach einem entsprechenden Urteil zum Thema Handybilder und Urheberschutz ..
und das solltet ihr dem Abmahner dann auch mal zukommen lassen ...

sollte mir mal wegen eines der Skripte von anste was ins Haus flattern, unterschreibe ich nichts, und schicke nur eine Erklärung zur Abgabe der Rechtsfolge an meinen Verkäufer ab .. denn der Käufer ist hier, da er gutgläubig und mit einer entsprechenden Lizenz etwas erworben hat, letztendlich nicht haftbar zu machen (IMO)
 
Hi ...

googlte mal nach einem entsprechenden Urteil zum Thema Handybilder und Urheberschutz ..
und das solltet ihr dem Abmahner dann auch mal zukommen lassen ...

...das scheint ja ziemlich konkret zu sein. Nur leider finde ich nix entsprechendes über Google. Könntest Du mir den Link per PN zukommen lassen oder ihn hier online stellen ?

Thx
 
Jup ne PN währe gut habe gleich ein Termin beim Anwalt Rechtschutzt deckt Urheberrechts sachen natürlich nicht ab, schöne sache darf ich jetzt mein Anwalt selber Zahlen...
 
sollte mir mal wegen eines der Skripte von anste was ins Haus flattern, unterschreibe ich nichts, und schicke nur eine Erklärung zur Abgabe der Rechtsfolge an meinen Verkäufer ab
Das wird, imho, nichts nutzen

denn der Käufer ist hier, da er gutgläubig und mit einer entsprechenden Lizenz etwas erworben hat, letztendlich nicht haftbar zu machen (IMO)

Wenn man so die Rechtsprechung zum Photo "Mettenden" verfolgt, dann liest man dort bei einem Urheberrechtsverfahren in einer Urteilsbegründung den Satz:

"Ein gutgläubiger Erwerb von Rechten ist nicht möglich."
Quelle: https://www.rechtsanwalt-koeln.eu/artikel_159.html

Das würde ich hier analog sehen.

Marty