News Zwei Jahre auf Bewährung für Ex-Postchef Zumwinkel

Wenn Klemptner ohne Rechnung seiner Arbeit nachgeht - dann ist das zweifelsfrei ebenso Steuerbetrug - aber hierbei geht es weniger um sich zu bereicheren, sondern allgemein etwas mehr Geld zum leben zu haben.
Ach, aber wenn derselbe Klemptner ein grosses Unternehmen hat und 50 Angestellte und 2 Mio. verdient, dann steht er wieder auf derselben Stufe wie Herr Zumwinkel und man muss das anders behandeln?

Du kannst dir aber sicher sein, der Klemptner wird davon nicht Millionär werden und so im Gesamtkontext gesehen beträgt sein Betrug höchstens 25% von dem, was er legal abrechnet.
Die Mio. von Herrn Zumwinkel waren wahrscheinlich nicht mal 25%.

Aber gut zu wissen: Wer nur 25% seines Einkommens nicht bei der Steuer angibt, ist also nicht so hart zu bestrafen, er will ja nur mehr Geld zum Leben.

Ein Herr Zumwinkel verdient doch bereits Millionen. Hierbei steht die Habgier im Fordergrund.
Aha. Und was ist das beim Klemptner? Lies dir mal die Definition von Habgier durch.

So würde ich es nicht sagen, es kommt aber schon darauf an, wieviel Geld am Fiskus vorbeigeschifft wurde.
OK, wo ist Deine Grenze?

Wieviel Strafe sollte jemand zahlen, der 1 Euro hinterzieht? Wieviel, jemand der 1000 hinterzieht? 1 Mio.? 10 Mio.?

Oder spielt das ne Rolle, wieviel derjenige besitzt?

Beim Steuerbetrug sehe ich es ähnlich (also im Bezug auf die Dimension, ich sehe natürlich keine Parallele zwischen Steuerhinterziehung und Mord!), wenn einer nur um 10 Euro bescheißt, muss es eine Strafe geben - freilich - aber sie sollte doch geringer ausfallen als einer, der 1 Mio am Fiskus vorbeischmuggelt, oder nicht?
Natürlich. Wenn Du 10 Euro hinterziehst, dürfte Deine Strafe bei 30 Euro liegen, bei 1 Mio. liegt sie bei 3 Mio... das ist doch das Ergebnis dieses Prozesses.

Und ich denke auch die Anmerkung vom Präsidenten des Obersten Gerichts in Karlsruhe zeigt, dass es schon eine große Differenz gibt zwischen der Härte wie ein kleiner Steuerbetrüger behandelt wird und wie sich ein Zumwinkel da rausgewunden hat.
Dann zeig uns doch mal Beispiele, wie "kleine Steuerbetrüger" bestraft werden. Wo wurde denn ein "Kleiner" härter bestraft?

Marty
 
Gut - eine Progressive Bestrafung wiederspricht dem rechtsstaatlichen Prinzip. Das tun Absprachen aber auch in meinen Augen. Und ich kann mir vorstellen, das die Bewehrungsstrafe (nach nur 2 Verhandlungstagen!) auch auf eine Solche zurückzuführen ist.
 
Gut - eine Progressive Bestrafung wiederspricht dem rechtsstaatlichen Prinzip. Das tun Absprachen aber auch in meinen Augen.
Welche Absprache ist denn getroffen wurden, an die sich der Richter halten musste? Keine! Es gibt in Deutschland gerne mal Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Damit will man Verfahrensdauern reduzieren und Kosten vermeiden. Ein Richter muss sich daran aber lange nicht halten.

Und es gibt viele Beispiele, wo Richter mit ihren Strafen die Forderungen der Staatsanwaltschaft deutlich überschritten haben. Da hat die Absprache auch nicht geholfen.

Welche Strafe wäre denn für Dich für einen Ersttäter im Rahmen einer Steuerhinterziehung fairer gewesen? Und sollte dann jeder Ersttäter direkt mit Gefängnis bestraft werden oder nur solche, auf die man richtig schön neidisch sein kann?

Marty
 
Welche Absprache ist denn getroffen wurden, an die sich der Richter halten musste? Keine! Es gibt in Deutschland gerne mal Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Damit will man Verfahrensdauern reduzieren und Kosten vermeiden. Ein Richter muss sich daran aber lange nicht halten.

Und es gibt viele Beispiele, wo Richter mit ihren Strafen die Forderungen der Staatsanwaltschaft deutlich überschritten haben. Da hat die Absprache auch nicht geholfen.

Viele Richter halten sich nun mal aber dran, eben WEIL es Kosten und Dauer reduziert...

Und wenn ein Prozess nach 2 Tagen vorbei ist, dann drängt sich der Verdacht nun mal auf - beweisen kann ich es nicht, aber etwas fades auf der Zunge bleibt nun mal.

Welche Strafe wäre denn für Dich für einen Ersttäter im Rahmen einer Steuerhinterziehung fairer gewesen? Und sollte dann jeder Ersttäter direkt mit Gefängnis bestraft werden oder nur solche, auf die man richtig schön neidisch sein kann?

Kannst du mir mal sagen, was ein hartes Urteil mit "neid" zu tun hat? :roll: Ich gönne jedem Vorstandvorsitzenden sein Gehalt, sofern er es legal erworben hat und es die Entwicklung des Unternehmens widerspiegelt. Nur ist das nicht immer den Fall.

Und ich finde es zynisch, in Ehrfurcht zu erstarren, weil Zumwinkel eben 1 Mio plus X am Fiskus vorschieben KANN. Ich meine nur, das man auch mal ein Exempel statuieren sollte - trotz Geständnis und trotz "gezeigter Reue". Ich rede nicht von der Höchststrafe, aber eine symbolische Haftstrafe von 2-4 Wochen wäre in meinen Augen legitim. Und das nichts mit der Person von Zumwinkel zu tun - er wäre halt nur Prominenter, den es getroffen hätte. Es hätten auch andere sein können - meine Meinung wäre die Gleiche geblieben.

@memphi: Nein, aber Anzeigen wegen nicht ausgezahltem Paid4-Guthaben in Höhe von 10 € wäre es zum Bleistift, oder so etwas :roll:
 
Viele Richter halten sich nun mal aber dran, eben WEIL es Kosten und Dauer reduziert...

[...]

Und ich finde es zynisch, in Ehrfurcht zu erstarren, weil Zumwinkel eben 1 Mio plus X am Fiskus vorschieben KANN. Ich meine nur, das man auch mal ein Exempel statuieren sollte - trotz Geständnis und trotz "gezeigter Reue". Ich rede nicht von der Höchststrafe, aber eine symbolische Haftstrafe von 2-4 Wochen wäre in meinen Augen legitim. Und das nichts mit der Person von Zumwinkel zu tun - er wäre halt nur Prominenter, den es getroffen hätte. Es hätten auch andere sein können - meine Meinung wäre die Gleiche geblieben.
Zustimm, wobei ich auch mitgehen würde, dass alternativ eine noch höhere Strafe (festgemacht am bisherigen Verdienst bei der Post) gezahlt werden kann - weil dem Steuerzahler noch mehr Kosten und Aufwand durch die Unterbringen in einem Knast aufbürden, ist für mich so eine Sache.

@memphi: Nein, aber Anzeigen wegen nicht ausgezahltem Paid4-Guthaben in Höhe von 10 € wäre es zum Bleistift, oder so etwas :roll:
Bei 1.000Euro finde ich das schon noch verständlich, aber deinem Grundansatz stimme ich zu. Wobei man dennoch hochkarätige Prozesse wie Zumwinkel oder bei dem Steuerskandal bei D2Mannesmann und dem ehem. Vorstandsvorsitzenden Mannesmann bis zum Ende durchführen sollte. Denn es drängt sich momentan definitiv das Bild einer 2-Klassenbestrafung auf. Und das sollte so nicht sein! :roll:

[edit by darkkurt : bitte nciht zwei Themen zu sehr miteinander vermsichen... ;) ]
 
Und wenn ein Prozess nach 2 Tagen vorbei ist, dann drängt sich der Verdacht nun mal auf - beweisen kann ich es nicht, aber etwas fades auf der Zunge bleibt nun mal.
Der Prozess hat deshalb zwei Tage gedauert, weil die Staatsanwaltschaft Zumwinkel etwas vorgeworfen hat, Zumwinkel hat gestanden und der Richter konnte ein Urteil fällen.

Wer hat den Richter denn gezwungen, die Forderung der Staatsanwaltschaft, was die Strafe angeht, zu übernehmen. Er hätte die Strafe viel höher setzen können. Hätten Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine "Absprache" getroffen, dann hätte Zumwinkel nicht gestanden und die Beweisaufnahme hätte länger gedauert. Aber was hat der Richter damit zu tun. War er Deiner Meinung nach schon vor Verfahrensbeginn an Verhandlungen beteiligt?

Kannst du mir mal sagen, was ein hartes Urteil mit "neid" zu tun hat?
Ja, das kannst Du hier im Thread bei einigen nachlesen. Diejenigen meinen nämlich, Zumwinkel hatte genug Geld, er hätte nichts hinterziehen müssen. Und weil er soviel Geld hat, muss er extra hart bestraft werden.

Ich meine nur, das man auch mal ein Exempel statuieren sollte - trotz Geständnis und trotz "gezeigter Reue".
Was würdest Du sagen, wenn man dieses Exempel demnächst mal bei jemanden statuieren würde, der mit seinem Handwerker gemauschelt hat und die beiden mal ins Gefängnis steckt. Am besten noch jemanden, der nicht gestanden hat. Fändest Du das nicht genau so gut?

Ich rede nicht von der Höchststrafe, aber eine symbolische Haftstrafe von 2-4 Wochen wäre in meinen Augen legitim.
Also fändest Du es gut, wenn jeder Steuerhinterzieher eine Mindeststrafe von 2-4 Wochen Knast bekäme, so zur Abschreckung?

Marty
 
Der Prozess hat deshalb zwei Tage gedauert, weil die Staatsanwaltschaft Zumwinkel etwas vorgeworfen hat, Zumwinkel hat gestanden und der Richter konnte ein Urteil fällen.

Wer hat den Richter denn gezwungen, die Forderung der Staatsanwaltschaft, was die Strafe angeht, zu übernehmen. Er hätte die Strafe viel höher setzen können. Hätten Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine "Absprache" getroffen, dann hätte Zumwinkel nicht gestanden und die Beweisaufnahme hätte länger gedauert. Aber was hat der Richter damit zu tun. War er Deiner Meinung nach schon vor Verfahrensbeginn an Verhandlungen beteiligt?

Der Vorwurf wegen der Absprache zielt doch nicht gegen den Richter, sondern eher gegen den Staatsanwalt. Niemand zwingt den Richter, sich an irgend etwas zu halten - nur wenn er nicht mitspielt, drohen Revisionsverhandlungen - ergo Mehrbelastung.

Ja, das kannst Du hier im Thread bei einigen nachlesen. Diejenigen meinen nämlich, Zumwinkel hatte genug Geld, er hätte nichts hinterziehen müssen. Und weil er soviel Geld hat, muss er extra hart bestraft werden.

Hätte er auch nicht - ebenso wie jeder andere auch. Deshalb sollte er auch angemessen bestraft werden. Das ist er nach den Buchstaben des Gesetzes auch, aber der Richter hatte eben die Chnce, ein Zeichen zu stezen. das wurde versäumt.

Was würdest Du sagen, wenn man dieses Exempel demnächst mal bei jemanden statuieren würde, der mit seinem Handwerker gemauschelt hat und die beiden mal ins Gefängnis steckt. Am besten noch jemanden, der nicht gestanden hat. Fändest Du das nicht genau so gut?

Also fändest Du es gut, wenn jeder Steuerhinterzieher eine Mindeststrafe von 2-4 Wochen Knast bekäme, so zur Abschreckung?

Da das Gesetz das vorsieht - warum sollte ich das anders finden? Von der Wirkung ist aber ein Prominenter Fall etwas besser als der Kleine Mann von nebenan... :ugly:

Und man darf nicht vergessen, das 2-4 Wochen Knast einem Herrn zumwinkel ncihtr zum Sozialfall machen werden - einen Handwerker u.U. schon...
 
Kannst Du Dir vorstellen, was hier los wäre, wenn jemand, der 500 Euro auf seiner Steuererklärung geschönt hat, 4 Wochen Knast kriegen würde?

Die Leute würden über den Staat, die Richter und Politiker herziehen.

Wenn derjenige aber Zumwinkel heisst, dann sieht das ganz anders aus, jede Wette.

Und genau auf der Welle schwimme ich nicht mit. Strafen für alle gleich. Und wenn der "kleine" Mann als Ersttäter grundsätzlich eine Bewährungsstrafe bekommt, dann bitte der superreiche Ersttäter ebenfalls.

Marty
 
§370 AO schrieb:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
  2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
  3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,
  2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht,
  3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht,
  4. unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, oder
  5. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach Absatz 1 verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchssteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile erlangt.
[...]

Quelle: https://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__370.html

Ich verstehe dein Problem nicht: Der Gesetzgeber unterscheidet selber zwischen Steuerhinterziehung und schwerer Steuerhinterziehung - erkennst du den Unterschied zwischen 500 € und mindestens 1.000.000 €, oder ist das wieder Neid? :roll:

eidt: Mit meinen 2-4 Wochen käme Zumwinkel sogar glimpflig davon - wenn man hier von 6 Monaten liest - ich würde ihn ja demnach noch als einfache Steuerhinterziehung einstufen. :ugly:
 
Ich verstehe dein Problem nicht: Der Gesetzgeber unterscheidet selber zwischen Steuerhinterziehung und schwerer Steuerhinterziehung - erkennst du den Unterschied zwischen 500 € und mindestens 1.000.000 €, oder ist das wieder Neid?
Ich lese daraus, dass ein besonders schwerer Fall 6 Monate bis 10 Jahre bekommen kann, ein leichter Fall eben nur max. 5 Jahre.

Was hat Zumwinkel bekommen? 2 Jahre! Passt also.

Von Verzicht auf eine Bewährung für Ersttäter steht da doch nichts. Und die Geldstrafe ist ja auch deutlich höher ausgefallen als für den kleinen Mann. Das Verhältnis bleibt also gewahrt.

Du möchtest aber, dass Zumwinkel als Ersttäter direkt in den Knast geht. Möchtest Du das dann auch für jeden anderen Steuerhinterzieher?

Marty
 
Ich habe ja nie behauptet, das Zumwinkel zu milde bestraft wurde - im Gegenteil. Ich habe jetzt 3 Mal geschrieben, dass das Urteil nach den Buchstaben des Gesetzes vollkommen in Ordnung geht.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, das ein Ersttäter, der 1 Mio und mehr hinterzieht, eine höhere Strafe zugestehe als einem Ersttäter mit 500 oder 5000 €, oder meinetwegen auch mit 100000 €.

Klar - niemand ist GEZWUNGEN, eine höheres Urteil zu fällen, aber erscheint es dir nicht auch so, dass die Zahlung von knapp 4 Mio Strafe im Endeffekt auf einen Freikauf hinausläuft?

Zynisch könnte man jetzt argumentieren, das 4 andere auf Kosten Zumwinkels eine Millionen hinterziehen können - er ist ja quasi in Vorleistung getreten. 2-4 Wochen Knast kommen dem STaatssäckel zwar nciht zugute, sind aber eine Drohung, die schwerer wiegen könnte in manchen Kreisen.

Ich habe es auch schon 3-4 Mal in diesem Thread geschrieben - es geht mir nicht um Sühne für Zumwinkel, sondern um Abschreckung für andere seines Kalibers.
 
Ich habe ja nie behauptet, das Zumwinkel zu milde bestraft wurde - im Gegenteil. Ich habe jetzt 3 Mal geschrieben, dass das Urteil nach den Buchstaben des Gesetzes vollkommen in Ordnung geht.
Das habe ich doch längst gelesen, wiederhol dich doch nciht dauernd :evil:

Das ändert aber nichts an der Tatsache, das ein Ersttäter, der 1 Mio und mehr hinterzieht, eine höhere Strafe zugestehe als einem Ersttäter mit 500 oder 5000 €, oder meinetwegen auch mit 100000 €.
Und mir fehlt dafür die Begründung. Um mal ein Exempel zu statuieren ist keine Begründung, denn das könnte man bei jedem anderen auch tun, nicht nur bei Zumwinkel. Warum also bei einem "dicken Fisch"?

Wäre es nicht sogar klüger, mal Lieschen Müller für 4 Wochen in den Knast zu schicken (da wäre es gesetzlich sogar möglich zur Zeit)? Würde das nicht viel mehr abschrecken, wenn die Leute sehen, dass auch die Kleinen für Kleinigkeiten in den Knast kommen können?

Klar - niemand ist GEZWUNGEN, eine höheres Urteil zu fällen, aber erscheint es dir nicht auch so, dass die Zahlung von knapp 4 Mio Strafe im Endeffekt auf einen Freikauf hinausläuft?
Jain. Es ist doch ein "Freikauf". So wie ganz viele Verfahren gegen Auflage einer Geldbuße eingestellt werden. Warum auch nicht? Herr Zumwinkel hat nach eigenen Angaben vorher 12 Mio. Vermögen, plus Aktien und eine Villa 25 Mio. Davon hat er jetzt 3,9 Mio. abgedrückt. Sind knapp 16% seines Gesamtvermögens.

Ich empfinde das als in Ordnung. Wenn ich das auf mich umrechnen würde, dass ich 16% meines Vermögens (inkl. Immobilien) als Strafe zahlen müsste, würde mich das deutlich treffen.

Ich habe es auch schon 3-4 Mal in diesem Thread geschrieben - es geht mir nicht um Sühne für Zumwinkel, sondern um Abschreckung für andere seines Kalibers.
Und warum nur "seines Kalibers"? Darauf will ich hinaus. Soll man die Kleinen nicht auch abschrecken? Immerhin macht die Summe dieser "kleinen" Steuerhinterzieher jährlich Milliardenbeträge aus.

Ich hätte ja nichts dagegen, wenn man darüber nachdenkt, Bewährungsstrafen für Steuerhinterzieher zu verbieten. Aber dann nicht nur für die Grossen.

Marty

Nachtrag: Hier übrigens ein Link, der Deine Meinung teilt. Der BGH sieht das ähnlich wie Du: https://www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,604739,00.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre es nicht sogar klüger, mal Lieschen Müller für 4 Wochen in den Knast zu schicken (da wäre es gesetzlich sogar möglich zur Zeit)? Würde das nicht viel mehr abschrecken, wenn die Leute sehen, dass auch die Kleinen für Kleinigkeiten in den Knast kommen können?

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Ich empfinde das als in Ordnung. Wenn ich das auf mich umrechnen würde, dass ich 16% meines Vermögens (inkl. Immobilien) als Strafe zahlen müsste, würde mich das deutlich treffen.

Und warum nur "seines Kalibers"? Darauf will ich hinaus. Soll man die Kleinen nicht auch abschrecken? Immerhin macht die Summe dieser "kleinen" Steuerhinterzieher jährlich Milliardenbeträge aus.

Ich hätte ja nichts dagegen, wenn man darüber nachdenkt, Bewährungsstrafen für Steuerhinterzieher zu verbieten. Aber dann nicht nur für die Grossen.

Marty

Nachtrag: Hier übrigens ein Link, der Deine Meinung teilt. Der BGH sieht das ähnlich wie Du: https://www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,604739,00.html

Ich denke, "Lieschen Müller" tut die knapp viermal so hohe Strafzahlung mehr weg als Zumwinkel. Knast trifft beide gleich hart.
 
Quelle: https://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__370.html

Ich verstehe dein Problem nicht: Der Gesetzgeber unterscheidet selber zwischen Steuerhinterziehung und schwerer Steuerhinterziehung - erkennst du den Unterschied zwischen 500 € und mindestens 1.000.000 €, oder ist das wieder Neid? :roll:

eidt: Mit meinen 2-4 Wochen käme Zumwinkel sogar glimpflig davon - wenn man hier von 6 Monaten liest - ich würde ihn ja demnach noch als einfache Steuerhinterziehung einstufen. :ugly:
wäre auch meine Argumentation gewesen. Man muss auch dazu sagen, als Manager einer Firma soll man auch eine Vorbildfunktionen für die Angestellten haben. Ein Vorstandsvorsitzender ist quasi das, was ein Köhler für Deutschland ist. Und dieses Amt er schamlos für eine übelste eigene zusätzliche (und definitiv unnötige) Bereicherung mißbraucht. Man muss die Tat auch mal auf die Position des Täters beziehen. Mein er ist auch Träger des Bundestverdienstkreuzes gewesen und dann erlaubt er sich so einen Mist! Was soll das für einen Eindruck auf die Mitarbeiter erwecken? Klann kann man jetzt argumentieren, was hat dessen Position mit einem fairen Prozess zu tun. Gleiches kann man auch fragen, wenn sich sowas wie Kohl in einem Schwarzgeldskandal befindet, als einer der hohen Personen die in Wirtschaft und/oder Politik was zu melden haben, ist man nuneinmal mehr als eine Person, man ist Vorbild und Repräsentator!

Und mir fehlt dafür die Begründung. Um mal ein Exempel zu statuieren ist keine Begründung, denn das könnte man bei jedem anderen auch tun, nicht nur bei Zumwinkel. Warum also bei einem "dicken Fisch"?
Weil er das ihm in Würde angetraute Amt für eine schamlose Bereicherung ausgenutzt hat. Er wäre nie Vorstandsvorstzender geworden, wenn bereits wegen Steuerhinterziehung auffällig gewesen wäre! Und als Vorbild ist eine solche Tat (vor allem nicht bei seinem Gehalt) wirklich nicht dienlich! Und da es scheinbar kein Einzelfall ist, muss man Exempel statuieren. Weiß nicht was daran nicht legitim ist, bei den RAF-Terroristen hat man auch ein Exempel statuiert und ich glaube nicht, dass da jemand heute darüber diskutieren würde (damals aber sicherlich)! Exempel sind einfach gang und gebe und werden nur bei schweren Delikten statuiert - sonst bringt es auch nichts.

Jain. Es ist doch ein "Freikauf". So wie ganz viele Verfahren gegen Auflage einer Geldbuße eingestellt werden. Warum auch nicht? Herr Zumwinkel hat nach eigenen Angaben vorher 12 Mio. Vermögen, plus Aktien und eine Villa 25 Mio. Davon hat er jetzt 3,9 Mio. abgedrückt. Sind knapp 16% seines Gesamtvermögens.
Wenn hier einige von einem Prozess reden, dann haben sie etwas vergessen. Den Zumwinkel hatte nur gestanden, wenn der vorher ausgemachte Deal zustande kommt. Man kann also nicht wirklich von einem Prozess reden, eher von ich gestehe, wenn ich diese Wunschstrafe bekomme! Und sowas für die Judikative doch ad absurdum - oder soll jetzt jeder kommen und seine Wunschstrafe dem Richter vorlegen und bekommen. Das herrscht in Deutschland aber bald Anarchie!
 
Den Zumwinkel hatte nur gestanden, wenn der vorher ausgemachte Deal zustande kommt.
Wie soll das gehen, wenn ein Richter sein Urteil erst nach dem Geständnis fällt.

Meinst Du, der Zumwinkel sass im Gericht und hat gesagt: Herr Richter, wenn sie mir nur Bewährung geben, dann gestehe ich alles. Und der Richter sagte dann: OK, machen wir so.

In wievielen verhandlungen in deutschen Gerichten (nicht die im Fernsehen mitzählen) warst Du schon?

Marty
 
Meinst Du, der Zumwinkel sass im Gericht und hat gesagt: Herr Richter, wenn sie mir nur Bewährung geben, dann gestehe ich alles. Und der Richter sagte dann: OK, machen wir so.
Sowas handelt man mit dem Staatsanwalt ab und nicht mit dem Richter! Der Richter wird erst am Ende vom Staatsanwalt davon in Kenntnis gesetzt und stimmt zu oder lehnt ab - bei Ablehnung kommt Deal also nicht zu Stande und der Staatsanwalt muss andernweitig Beweise für den Betrug suchen.

Übrigens kannst du den Zumwinkel-Fall nicht mit einem normalen Gerichtsprozess gleichsetzen. Weil bei großer Steuerhinterziehung geht es immer auch immer um die Beweislast und kann nur schwer aufgebracht werden. Kein Mensch der in dem Stil betrügt legt sich einen Zettel zu den Akten, wo er erklärt, wie illegal das Geld verschiebt. Die Beweisfindung gestaltet sich demnach sehr schwierig und langatmig, so dass Deals häufig ein Mittel sind, um die Dauer und die damit verbundenen Kosten für den Steuerzahler gering zu halten. Schließlich kann kein Staatsanwalt garantieren, dass er in 10 Jahren Recherche mehr Beweise vorlegen kann.

P.s.: Ich glaube dir fehlt es an Kenntnis über das dt. Gerichtswesen. Denn ein Richter erhebt keine Anklage, das macht bei Strafdelikten ein Staatsanwalt (dieser übernimmt in der Regel auch den Beschuldigungspart und erhebt das höhere Strafmaß - wobei der Richter sich an dem Strafmaß nicht zwangsweise orientieren muss).
 
Zuletzt bearbeitet:
Warte mal...

Vor kurzem gab es doch nen Prozess gegen die Hells Angels...
Dort lief es auch auf nen Deal raus, weil die geschädigten Bandidos keine Aussagen machten und so dass Verfahren auch ewig gedauert hätte...

gruss kelle!