Das heisst, der Richter wird vor Prozessbeginn Staatsanwaltschaft und Angeklagtem mitteilen, welches Urteil er fällen wird?Sowas handelt man mit dem Staatsanwalt ab und nicht mit dem Richter! Der Richter wird erst am Ende vom Staatsanwalt davon in Kenntnis gesetzt und stimmt zu oder lehnt ab - bei Ablehnung kommt Deal also nicht zu Stande und der Staatsanwalt muss andernweitig Beweise für den Betrug suchen.
Die Beweise lagen laut Staatsanwalt vor, Zumwinkel hat auch nur das gestanden, was ihm die Staatsanwaltschaft hätte beweisen können.Weil bei großer Steuerhinterziehung geht es immer auch immer um die Beweislast und kann nur schwer aufgebracht werden.
Das wird es sein! Klär mich auf.P.s.: Ich glaube dir fehlt es an Kenntnis über das dt. Gerichtswesen.
Und wo schrieb ich etwas anderes? Andere haben doch behauptet, das Staatsanwalt und Angeklagter einen Deal eingegangen wären, der auch die Strafe beinhaltete. Ich habe gesagt, dass Urteile in Deutschland aber von Richtern gefällt werden und die auch über den Anträgen eines Staatsanwaltes liegen können.Denn ein Richter erhebt keine Anklage, das macht bei Strafdelikten ein Staatsanwalt (dieser übernimmt in der Regel auch den Beschuldigungspart und erhebt das höhere Strafmaß - wobei der Richter sich an dem Strafmaß nicht zwangsweise orientieren muss).
Wenn das so läuft, wie Du das beschrieben hast, wie muss ich mir das vorstellen?
Angeklagter und Staatsanwalt handeln aus: Angeklagter gesteht, Staatsanwaltschaft fordert Bewährung. Geht dann der Staatsanwalt zum Richter und macht mit dem auch den Deal? Glaube ich nicht.
Was, wenn der Richter sagt, OK, machen wir so. Dann ist Verhandlungstag, Staatsanwaltschaft fordert Bewährung, Angeklagter gesteht ausführlich, fordert auch Bewährung, Richter schickt den Angeklagten für 5 Jahre ins Gefängnis, ohne Bewährung.
Marty