Zivildienst Essen auszahlen lassen?!

alexbert

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25 April 2006
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Vereinbaren ZDL und Dienststelle bei Beginn der Zivildienstzeit schriftlich und einvernehmlich den Verzicht auf die Inanspruchnahme / Bereitstellung aller Mahlzeiten, so ist dem ZDL der doppelte Tagessatz zu zahlen. Wird der durchgängige Verzicht auf eine Mahlzeit vereinbart, so erhält der ZDL auch hierfür den doppelten Verpflegungssatz (z. B. bei durchgängigem Verzicht auf Frühstück 2,20 EURO).

So steht es also geschrieben. Ich bin seit Anfang des Monats Zivi und würde nun gerne beantragen mir das Essen auszahlen zu lassen. Ein grund unter anderem dafür ist, dass ich keine 300m von meiner Dienststelle entfernt wohne.

Meine Frage ist nun, ob meine Dienststelle den Antrag ohne Begründung ablehnen kann oder ob sie quasi meinem Wunsch folgen 'müssen'.


Grüße,
alexbert
 
alexbert schrieb:
[...] ob meine Dienststelle den Antrag ohne Begründung ablehnen kann oder ob sie quasi meinem Wunsch folgen 'müssen'.
Kannst du mal die Quelle zu deinem Zitat angeben? Wenn das irgendein Gesetz ist, dann werden die das wohl akzeptieren müssen.

Wenn du allerdings den Antrag nicht vor dem Antritt der Stelle abgeliefert hast dürfte es eng werden, denn:
[...] bei Beginn der Zivildienstzeit schriftlich und einvernehmlich [...]
 
Kannst du mal die Quelle zu deinem Zitat angeben? Wenn das irgendein Gesetz ist, dann werden die das wohl akzeptieren müssen.

Quelle. Steht aber auch in diesem ZIVI-ABC das man schriftlich bekommen hat so drin.


Wenn du allerdings den Antrag nicht vor dem Antritt der Stelle abgeliefert hast dürfte es eng werden, denn:

Ja, aber es steht ja zu Beginn, und ich bin ja quasi noch am Beginn, also vier Tage. Mh, Auslegungssache der Wörter.
 
alexbert schrieb:
[...] quasi noch am Beginn, also vier Tage.
Naja, bei Gesetzen gibt es eigentlich keinen Toleranzbereich! :LOL:

Aber fragen kostet ja nichts. Wenn du vernünftig anfragst, wird dir sicherlich niemand den Kopf abreißen. Du musst eben ein bisschen auf die Toleranz deines Chefs hoffen! ;)
 
hamse bei mir auch nich gemacht.
die haben gesagt, nee sie zwingen mich nich zum essen. aber kantine is da. wenn ich nich esse selber schuld. ausbezahlt hab ichs nur an wochenenden oder urlaubstagen bekommen. (nichmal das abendessen hab ich bekommen. da hat man mir dann extra in der küche n lunchpaket gemacht, das eigtl. aus wurst, brot und käste bestand. also wie zum frühstück...)


die sparen damit n haufen kohle...ich seh da ziemlich schwarz :-?
 
Du kannst dir das Essensgeld nur dann auszahlen lassen, wenn dir die Zivistelle kein Essen zur Verfügung stellt. Wenn dir die Zivistelle das Essen zur Verfügung stellt, bist du Verpflichtet am Essen teilzunehmen.
Ich das Geld für Frühstück bekommen und Mittags gabs bei mir immer warm von der Stelle aus.
 
also ich hab meine kohle immer ausgezahlt bekommen. Von dem Geld hätte man sich ein subventioniertes Menü in der Kantine kaufen können (für 2,40 EUR). Das gleich Essen kostete für Schwestern und Pfleger 4 EUR, für Ärzte 6 EUR und für Gäste 8 EUR. Nur komisch, dass alle jungen Ärtze und AIP'ler sich als "Zivis" ausgegeben haben... :mrgreen:

Jedenfalls hab ich die Kohle auf die Kralle bekommen und gut in den Mc Doof und Vinzenz Murr investiert. :mrgreen:

Als entweder waren die Regelungen damals anders, oder unser Zivileiter (der wegen div. unklarheiten auch gefeuert wurde) hat uns einfach zu viel ausgezahlt.
 
Also, bei mir ist es so. Mir wurde gesagt, dass das Essen seit Juli immer vollständig ausgezahlt wird, ohne Antrag. Dachte eigentlich dass das Landesweit so geregelt sei. Naja, ich bekomme mein Geld jedenfalls komplett.
Da du aber nur 200m weit weg wohnst dürften die dir das Problemlos auszahlen.

mfg
 
hellisch schrieb:
Da du aber nur 200m weit weg wohnst dürften die dir das Problemlos auszahlen.

Habe ich auch gedacht. Haben sie nicht gemacht, meine Argumente sehen sie nicht als kräfit genug an. Ma' gucken was die aufm Zivi-Lehrgang dazu sagen werden.
 
Ich hab Frühtück und Abendessen ausbezahlt bekommen weil bei uns keine Gelegenheit zum Essen war. Nur fürs Mittagessen... da konnten wir essen oder es sein lassen. Aber Geld gabs nicht zurück.
 
Auch ich werde mein Essensgeld ausgezahlt bekommen;)

Wenn es eine Möglichkeit gibt sich vor Ort su sättigen, so hat man die Möglichkeit zu nutzen, tut man dies nicht verfällt der Anspruch auf den finanziellen Ausgleich :mrgreen:
So hat man mir das bei einer Bewerbung auf ne Zivistelle erklärt gehabt, hab aber ne andere genommen :ugly:
 
Habe ich auch gedacht. Haben sie nicht gemacht, meine Argumente sehen sie nicht als kräfit genug an. Ma' gucken was die aufm Zivi-Lehrgang dazu sagen werden.
ich frag mich, was die dadurch erreichen wollen? Deine Stelle sieht ja auch nix von dem Geld.
Also wie gesagt, im Saarland bekommt man meines Wissens alles ausbezahlt seit Juli.
Ich bin nächste Woche in Karlsruhe auf Lehrgang. Dann frag ich mal nach ;)
mfg