Vereinbaren ZDL und Dienststelle bei Beginn der Zivildienstzeit schriftlich und einvernehmlich den Verzicht auf die Inanspruchnahme / Bereitstellung aller Mahlzeiten, so ist dem ZDL der doppelte Tagessatz zu zahlen. Wird der durchgängige Verzicht auf eine Mahlzeit vereinbart, so erhält der ZDL auch hierfür den doppelten Verpflegungssatz (z. B. bei durchgängigem Verzicht auf Frühstück 2,20 EURO).
So steht es also geschrieben. Ich bin seit Anfang des Monats Zivi und würde nun gerne beantragen mir das Essen auszahlen zu lassen. Ein grund unter anderem dafür ist, dass ich keine 300m von meiner Dienststelle entfernt wohne.
Meine Frage ist nun, ob meine Dienststelle den Antrag ohne Begründung ablehnen kann oder ob sie quasi meinem Wunsch folgen 'müssen'.
Grüße,
alexbert
